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Neues Gesetz verlangt die optimale Nutzung der bestehenden Bauzonen

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 Der Staatsrat soll das Potenzial der bestehenden Bauzonen, insbesondere der Wohn- und Arbeitszonen,analysieren. Das fordert Grossrat Fritz Glauser (FDP, Châtonnaye) in einem Postulat, das er im September eingereicht hat. In seiner Antwort schreibt der Staatsrat nun: «Der Verfasser des Postulats hat den Paradigmenwech- sel, der mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über dieRaumplanung einhergeht, verstanden.» Denn nun habe die Verwaltung der Bauzonen Priorität: «Erst wenn alle Massnahmen für eine optimale Nutzung der bestehenden Bauzonen getroffen wurden, kann eine Erweiterung der Bauzonen in Betracht gezogen werden, wobei diese in jedem Fall geringer ausfallen wird als in der Vergangenheit.»

Verdichtetes Bauen fördern

Das revidierte Bundesgesetz mache es nötig, das kanto- nale Recht und den kantonalen Richtplan anzupassen. Gemäss Staatsrat braucht es Bestimmungen, welche verdichtetes Bauen fördern und Grundeigentümer anhalten, ihre Grundstücke tatsächlich zu bebauen–statt sie zu horten. Das neue Recht werde die Autonomie der Gemeinden einschränken, insbesondere in Bezug auf die Bemessung der Bauzonen. Auch der Richtplan bedürfe einer Totalrevision. Der Bund verlange, nicht nur die Wohn- und Arbeitszonen zu analysieren, sondern das gesamte Siedlungsgebiet. So müsse der Kanton etwa Siedlung und Verkehr aufein- ander abstimmen und versuchen, bei der Erschliessung neuer Gebiete Fläche zu sparen. Der Richtplan müsse für die Gemeinden zudem bestimmter werden.

Die Arbeiten für den neu- en Richtplan laufen gemäss Staatsrat bereits. Er will ihn dem Grossen Rat in einem Jahr unterbreiten, 2017 soll die öffentliche Vernehmlassung geschehen, 2018 soll ihn der Grosse Rat verabschieden, und der Bund soll ihn im Mai 2019 genehmigen. mir

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