Im neuen Gesetz ist vorgesehen, dass die Oberamtmänner einen Fusionsplan für ihren Bezirk ausarbeiten müssen. Der Grosse Rat legte am Dienstag grossen Wert darauf, dass dies in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden geschieht.
Gemeinden, die fusionieren wollen, müssen ihr Gesuch für eine Finanzhilfe bis am 30. Juni 2015 einreichen. Die Fusion muss spätestens am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ein Multiplikator als Anreiz
200 Franken gibt es pro Kopf, wenn zwei Gemeinden fusionieren. Sind es drei, so wird die ganze Finanzhilfe mit dem Faktor 1,1 multipliziert. Bei vier Gemeinden beträgt der Multiplikator 1,2 usw. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass möglichst grosse Gemeinden entstehen. Keine Belohnung gibt es, wenn sich die Gemeinden gemäss Fusionsplan zusammenschliessen. az