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Neues Kleid für die Schule im Wandel

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Autor: walter buchs

Mehrere grössere Projekte und Reformvorhaben betreffend die obligatorische Schule waren in den vergangenen Jahren gleichzeitig im Gang: die neue Freiburger Staatsverfassung, die Westschweizer Schulvereinbarung, die der Grosse Rat im Februar 2009 gutgeheissen hat, und das Harmos-Konkordat, vom Freiburger Stimmvolk am vergangenen 7. März angenommen.

Nun hat die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) mit Einverständnis des Staatsrates den Vorentwurf für ein neues Schulgesetz in die Vernehmlassung geschickt (siehe Kasten unten rechts). Gut 150 Artikel unterteilt in 18 Kapitel gliedern den Text dieses Vorentwurfs, der in den vergangenen Jahren parallel zu den anderen Dokumenten ausgearbeitet wurde.

Die Grundzüge

Im Bericht zum Gesetzesentwurf wird hervorgehoben, dass drei Schwerpunkte «den innovativen Charakter» der Gesetzesvorlage unterstreichen: Die Partnerschaft sämtlicher Akteure, die Änderungen in den Führungsstrukturen sowie die Erweiterung der Angebote, die den einzelnen Schülerinnen und Schülern helfen sollen, ihren Platz im Schulsystem zu finden.

Wie Staatsrätin Isabelle Chassot gestern in Freiburg vor den Medien sagte, wolle der Gesetzgeber möglichst optimale Rahmenbedingungen anbieten, um die bereits gute Position der Freiburger Schule zu erhalten. Letztere möchte «dazu Mittel anbieten und Wege aufzeigen, damit sich jeder und jede in einer zunehmend komplexeren Welt zurechtfinden und behaupten kann.»

Parnterschaft aller Beteiligten

«Die Schule hat einen öffentlichen Auftrag und alle Beteiligten müssen zum guten funktionieren beitragen», unterstrich die Erziehungsdirektorin. Das «Herzstück des Gesetzes» betreffe denn auch die Kapitel, in denen die Rolle, Rechte und Pflichten der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleiter und Schulinspektoren, der Schuldirektoren und ihrer Stellvertreter festgelegt sind.

Mediation und Schulleitung

Im partnerschaftlichen Netzwerk aller Beteiligten sind nach Überzeugung der Erziehungsdirektorin drei Grundsätze von besonderer Bedeutung: Zusammenarbeit, Komplementarität und Kommunikation. Es gelte ein Kima der Mitverantwortung zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist auch die gesetzliche Verankerung der Schulmediation zu sehen, die seit einigen Jahren in den Schulen schrittweise eingeführt wird.

«Der Ausbau der Führungsstrukturen der Schulen gehört zu den wichtigen Neuerungen dieser Vorlage, sowohl im französischsprachigen als auch im deutschsprachigen Kantonsteil», heisst es im Bericht zum Gesetzesvorentwurf weiter. In diesem Sinne soll in allen Primarschulkreisen und Quartierschulen eine Schulleitung eingerichtet werden. Wie in anderen Kantonen geschehe dies aus der Überzeugung, dass die Betonung der Teilautonomie der Einzelschule einen positiven Einfluss auf die Qualität des Schulbetriebs habe.

Nach einer Versuchsphase ist bekantlich in sämtlichen Schulkreisen Deutschfreiburgs eine professionelle Schulleitung eingerichtet worden. In rund 60 Prozent der Schulkreise in Welschfreiburg ist dies mittlerweile auch der Fall. Nun gelte es, diese Führungstruktur im Gesetz zu verankern und auf alle Schulkreise auszudehnen (Ziel: Schuljahr 2013/14).

«Die Schule hilft den Schülerinnen und Schülern, ihre Begabungen und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten.» Mit diesem Satz wird im Gesetzesentwurf das Hauptziel der Schule definiert. «Seit einigen Jahren setzt sich die Schule konsequent dafür ein, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen und zu fördern», hob die Erziehungsdirektorin hiezu hervor.

Eine Schule, die integriert

So enthält der Gesetzesvorentwurf Bestimmungen über die beiden obligatorischen Kindergartenjahre, die bekanntlich seit letztem Herbst nach und nach eingeführt werden, sowie zu Förder- (heute Klein- und Werkklassen genannt), Integrations-, Relais- und Sonderklassen.

Die in der Gesetzesvorlage aufgeführten Massnahmen betreffen allerdings hauptsächlich Schülerinnen und Schüler der Regelklassen, die Unterstützung z.B. bei Lernschwierigkeiten benötigen. Das können auch Kinder mit besonderen Fähigkeiten wie im Sport oder künstlerischen Bereich sein.

Sprachenförderung

Mit dem neuen Schulgesetz soll auch die Verpflichtung des Staates, das Sprachenlernen zu fördern, eine gesetzliche Grundlage erhalten. Im Gesetz werden zahlreiche Massnahmen erwähnt. Wie diese konkret umzusetzen sind, wird neben dem Ausführungsreglement im Sprachenkonzept festgelegt. Ein Entwurf war bereits in der Vernehmlassung, Wie die Erziehungsdirektorin gestern sagte, hofft sie, den Bericht im Sinne einer 5-Jahresplanung noch in diesem Jahr dem Grossen Rat vorzulegen.

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