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Neues Recht für öffentliche Aufträge tritt 2023 in Kraft

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Der Staatsrat hat die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet. Es tritt im Januar 2023 in Kraft.

Die Revision des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen betrifft primär die Nachhaltigkeit und die Qualitätssicherung der öffentlichen Aufträge, schreibt der Staatsrat. So sollen ab 1. Januar 2023 Umwelt- und Sozialkriterien der Nachhaltigkeit stärker gewichtet werden. Auch arbeitsrechtlich sollen sich Veränderungen ergeben. So soll Schwarzarbeit stärker bekämpft werden und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen soll Priorität erhalten. Zudem werde der Verwaltungsaufwand der Bewerber um einen Auftrag verringert.

Der Grosse Rat hat das revidierte Gesetz im Februar 2022 verabschiedet. Die Änderung ermöglicht es dem Kanton, der neuen interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten. 

Anpassungen vonnöten

Dafür seien einige inhaltliche Anpassungen vonnöten gewesen, heisst es. Diese betreffen insbesondere die allgemeinen Pflichten der Vergabebehörden, den Inhalt der Vorstudie im Bereich der Wettbewerbe sowie eine verstärkte Koordination mit den gemeinsamen Organen. Zudem wird ein neues Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen und dessen Aufgaben geschaffen. Es setzt sich aus Fachleuten der Verwaltung und der Gemeinden zusammen. Je nach Thema können laut Mitteilung auch Sozialpartner und Mitglieder von Berufsverbänden zu den Sitzungen geladen werden.

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