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Neues Tierschutzgesetz

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Untertitel: Nationalrat nimmt Beratungen in Angriff

Nach dem Willen der grossen Kammer sollen tierische Nahrungsmittel künftig nach Herkunft, Herstellungsmethode und Tierhaltungsart deklariert werden. Diese von der Kommission vorgeschlagene Bestimmung war im Rat umstritten. Falls ein Greyerzerkäse mit Milch von 200 Kühen aus mehreren Betrieben detailgetreu deklariert werden müsse, sei dies eine «Tierquälerei des Amtsschimmels», sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Auch Bundesrat Joseph Deiss wehrte sich gegen die neue Deklarationspflicht. Diese werde nicht einmal von der Initiative «Tierschutz – Ja!» verlangt. Die Deklarationspflicht sei bereits im Lebensmittel- und im Landwirtschaftsgesetz geregelt. Die WTO würde eine solche Bestimmung als nichttarifarisches Handelshemmnis betrachten.

Der Nationalrat stimmte der Deklarationspflicht mit 87 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Auf der Linie des Ständerates blieb die grosse Kammer bei der Zweckbestimmung des neuen Gesetzes. Die Formulierung, Tiere seien empfindungsfähige Lebewesen und Mitgeschöpfe, wurde abgelehnt.
Die Detailberatung wird am Donnerstag fortgesetzt. Wichtigste Streitpunkte sind Themen wie die Stellung des Tieres in der Gesellschaft, die Transportzeiten, die Ferkelkastration ohne Betäubung und der Import von Fellen.

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