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Neuregelung für Kultursubventionen

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Autor: walter buchs

FreiburgGemäss dem Reglement über kulturelle Angelegenheiten (KAR) wurden bisher vom Kanton lediglich Veranstaltungen mit einmaligem Charakter subventioniert. In Wirklichkeit gab es aber zahlreiche Ausnahmen. Der Staatsrat hat nun das KAR der Realität angepasst, wie die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) am Mittwoch bekanntgegeben hat.

Künftig können auch Veranstaltungen mit wiederkehrendem Charakter in Form von Defizitgarantien subventioniert werden. Veranstaltungen, die aufgrund eines Abkommens von der Loterie Romande Mehrjahresbeiträge erhalten, sind allerdings von der Gewährung einer Defizitgarantie ausgeschlossen.

In Zukunft wird ein Beitrag an die Schaffung eines Kunstwerkes nur Kulturschaffenden gewährt, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung auf ihrem Kunstgebiet verfügen und einen überwiegenden Anteil ihrer Berufstätigkeit darin ausüben. Im Anschluss an eine 2010 vor dem Kantonsgericht geführte Beschwerde wurden die Voraussetzungen für die Vergabe von solchen Beiträgen an Kulturschaffende im KAR verschärft.

Der Staatsrat hat zudem neu eine Bestimmungen betreffend Beitrag an die Veröffentlichung eines literarischen Werks erlassen. Es wird festgelegt, dass es sich um ein belletristisches Werk oder ein Thema mit einem engen Bezug zur Kultur oder zum Kulturerbe Freiburgs handeln muss.

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