Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

NFA-Umsetzung: Kantonales Gesetz bis Anfang 2012

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die NFA sieht bekanntlich vor, dass künftig die Kantone für die auf ihrem Gebiet ansässigen Institutionen und für die Finanzierung der Leistungen an die potentiellen Empfänger zuständig sind. Aus diesem Grunde ist gegenwärtig auch der Kanton Freiburg daran, seine Politik zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen zu definieren. Anlässlich einer Tagung vom Mai 2008 in Grangeneuve wurde hiezu der Startschuss erteilt.

Seither sind ein Projektausschuss und Arbeitsgruppen an der Ausarbeitung eines kantonalen Konzeptes. Dieses muss den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) entsprechen. Es umfasst aber auch weitere Bereiche der kantonalen Behindertenpolitik.

Der Konzeptentwurf, dessen Vorentwurf kürzlich bei den direkt betroffenen Verbänden sowie den kantonalen Ämtern und Dienststellen in der Vernehmlassung war, ist in seiner Endfassung einer vom Bundesrat ernannten eidgenössischen Kommission zu unterbreiten. Anschliessend bildet das Konzept die Grundlage für ein kantonales Rahmengesetz, wie Maryse Aebischer, Vorsteherin des kantonalen Sozialvorsorgeamtes, auf Anfrage sagte. Dieses Gesetz soll dann am 1. Januar 2012 in Kraft treten. wb

Meistgelesen

Mehr zum Thema