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«Nicht akzeptable Lastenübertragung»

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«Die freiburgische Landwirtschaft und der ganze Ernährungssektor sind von der Agrarpolitik des Bundes direkt betroffen.» Dies schreibt der Staatsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zur eidgenössischen Agrarpolitik der Jahre ab 2022.

«Die Vorlage des Bundes beinhaltet positive und negative Punkte», sagte der Direktor der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD), Didier Castella (FDP), auf Anfrage. «Wir haben aber auch starke Befürchtungen, namentlich was die zunehmende Komplexität des Systems sowie die steigende administrative und finanzielle Belastung der Kantone und der Landwirtschaftsbetriebe betrifft.»

Risiko Zweiklassengesellschaft

Mit zusätzlichem Aufwand zu rechnen ist laut dem Staatsrat bei der Einführung von betriebsspezifischen Varianten zur Förderung der Biodiversität oder für Tiergesundheitsbeiträge, die mit den vorgeschlagenen Instrumenten nicht vollzugstauglich seien. Aber auch bei den Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft, welche die bisherigen Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge ablösen sollen, sei mit einem massiven Aufwand für die Umstellung zu rechnen. Steigt der kantonale Kofinanzierungsanteil von 10 auf 30 Prozent, bedeutet das für den Kanton Freiburg Mehrkosten von rund vier Millionen Franken, so die Kantonsregierung.

Diese neuerliche Lastenübertragung sei «nicht akzeptabel», zumal sie mit finanzstarken und finanzschwächeren Kantonen das Risiko einer Zweiklassenlandwirtschaft in sich berge. Aus diesen Gründen sei der Kanton Freiburg entschieden gegen die Vorschläge des Bundes. Zu bedauern seien auch die vorgesehene Abschaffung von Inlandleistungen für die Gewährung von Zollkontingenten sowie die Streichung der Marktentlastungsmassnahmen.

Der Staatsrat begrüsst hingegen, dass der allgemeine Zahlungsrahmen innerhalb der Agrarpolitik unverändert bleibe. Denn eine gewisse Planungssicherheit für die Landwirte sei nach den umfangreichen Anpassungen der Agrarpolitik 2014 vor allem bei Investitionsentscheiden wichtig. Die Kantonsregierung ist auch erfreut über den Willen des Bundes, die landwirtschaftliche Ausbildung zu thematisieren. Jedoch ist sie der Ansicht, dass eine erfolgreiche Betriebsführung nicht allein vom Ausbildungsniveau der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter abhänge. Höhere Ausbildungen zu fördern, sei eine gute Sache. Aber ein Fachausweis als neue Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen sei unangemessen.

Pilotprojekt in der Broye

Als interessant stuft die Kantonsregierung ein Projekt zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Strategien ein. Deshalb hat sie sich zusammen mit dem Kanton Waadt für ein entsprechendes Pilotprojekt in der Broye beworben. Dabei geht es laut ILFD-Generalsekretär Peter Mäder darum, dass man die bestehenden Projekte in Sachen Vernetzung und Landschaftsqualität zusammenführt und auch weitere Massnahmen zur Strukturverbesserung, etwa in den Bereichen Drainage und Bewässerung, integriert. Das Projekt soll im Verlauf dieses Jahrs starten.

«Uns war wichtig, frühzeitig mit so einem Pilotprojekt dabei zu sein, damit wir als Akteure auch die weitere Richtung dieser Projekte im Sinne des Kantons beeinflussen können», bemerkte Peter Mäder im Gespräch dazu.

Zahlen und Fakten

Insgesamt 13,9 Milliarden

Mit der Agrarpolitik für die Jahre ab 2022 will der Bundesrat die Rahmenbedingungen in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt verbessern. Zur finanziellen Unterstützung sieht er für die Jahre 2022 bis 2025 insgesamt 13,9  Milliarden Franken vor. Die entsprechende Vernehmlassung, welche durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Beratung durchgeführt wird, hat im vergangenen November begonnen und dauert noch bis Anfang März, wie der Website des Bundes zu entnehmen ist.

jcg

 

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