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«Nicht der Kanton hat das Gesetz gemacht»

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Seit heute ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft. Dieses erlaubt in den nächsten fünf Jahren Einzonungen nur, wenn andernorts gleichwertige Auszonungen erfolgen. Zahlreiche Freiburger Gemeinden wollten, dass ihre Ortsplanrevision noch unter der alten Rechtsprechung genehmigt wird, da mit dem neuen Gesetz Einzonungen erheblich erschwert werden. Sie befürchten, dass eine Entwicklung der Gemeinde mit dem neuen Raumplanungsgesetz kaum mehr möglich ist.

Gestern gab der Staatsrat bekannt, welche Dossiers er noch vor dem ersten Mai und damit unter altem Recht genehmigen konnte. Dies sind namentlich die Gesamt- oder Teilrevisionen der Gemeinden Kerzers, Plaffeien, Gurmels, Cottens, Corminboeuf, Morlon, Le Pâquier, Torny, Monthey und Estavayer-le-Lac. Unter den Gemeinden, deren Dossiers noch nicht genehmigt wurden, sind beispielsweise Jeuss, Ried und Tafers (siehe Artikel auf Seite 3).

 

 Maurice Ropraz, es gibt einige glückliche Gemeinden, deren Ortsplan nun genehmigt ist. Für viele hat es aber nicht gereicht. Woran liegt das?

Von den rund hundert hängigen Ortsplänen sind noch nicht alle so weit, dass wir sie genehmigen könnten. Bei vielen sind noch Einsprachen hängig, oder sie brauchen noch das Okay der anderen Ämter, bevor wir im Bau- und Raumplanungsamt die Pläne genehmigen können. Um möglichst viele Dossiers zu genehmigen, habe ich einen gewissen Druck auf das Amt ausgeübt, und wir haben in den letzten Wochen auch an den Wochenenden gearbeitet. Aber wir können keine Wunder vollbringen. Zu präzisieren ist zudem, dass die Pläne auch nach dem 1. Mai noch genehmigt werden können–jedoch ohne Einzonungen.

 

 Wo haben Sie Prioritäten gesetzt?

Wir haben uns auf diejenigen Pläne konzentriert, welche bereit waren.

 

 Einige Gemeinden haben keine Baulandreserven mehr, können aber wegen des Moratoriums nicht mehr ohne Weiteres einzonen. Was bedeutet dies für die Gemeinden?

Das neue Gesetz hat ökonomische Konsequenzen für die Gemeinden, aber auch für den ganzen Kanton. Die betroffenen Gemeinden können nicht nach aussen wachsen, und auch die Bauunternehmen werden wohl weniger Aufträge haben. Dies haben das Schweizer und das Freiburger Volk aber so gewollt. Nun muss die Möglichkeit genutzt werden, nach innen zu verdichten und Lücken zu füllen.

 

 Trotz der Gemeinden ohne Reserven: Der Kanton Freiburg verfügt insgesamt über eine zu grosse Fläche an Bauzonen.

Gemäss Berechnungen des Bundes verfügt der Kanton Freiburg über 150 Hektaren zu viel Bauland für Wohnraum, bei den Arbeitsplatzzonen sind es 100 Hektaren zu viel. Diese Reserven sind jedoch zwischen den Gemeinden sehr ungleich verteilt.

 

 Werden durch das neue Gesetz diejenigen Gemeinden bestraft, welche vorsichtig eingezont haben?

Das könnte man zunächst denken. Aber die Gemeinden, welche zu viel Bauland haben, werden sich anpassen müssen. Es ist also nur ein provisorischer Vorteil.

 

 Ist es realistisch, dass manche Gemeinden ihr Bauland abgeben, damit andere Gemeinden einzonen können?

In der Theorie ist dies möglich, aber in der Realität wird es sehr schwierig umzusetzen sein.

 

 Muss der Kanton das überschüssige Bauland nun auszonen?

Für die Ausarbeitung des neuen kantonalen Richtplans werden wir eine Bilanz über die vorhandenen Zonen ziehen. Glücklicherweise verfügt Freiburg über ein grosses demografisches Wachstum. Die 150 Hektaren liegen noch knapp im Ermessensspielraum. Da müssen andere Kantone wie das Wallis, Neuenburg oder Jura deutlich mehr anpassen.

 

 Haben Sie gewisse Ortspläne nicht genehmigt, damit sich auf kantonaler Ebene nicht noch weiteres überschüssiges Bauland ansammelt?

Nein, sicher nicht. Wir haben stets unser Bestes gegeben und versucht, so viele Pläne wie möglich zu genehmigen.

 

 Trotzdem werden in manchen Gemeinden Vorwürfe laut. So wirft man Ihnen vor, der Kanton habe zu langsam beziehungsweise gar nicht reagiert.

Wir haben 2010 das neue kantonale Raumplanungs- und Baugesetz verabschiedet. Gemäss diesem mussten die Gemeinden ihren Ortsplan bis Ende 2014 revidieren. Dass sich die Spielregeln so schnell ändern würden, konnten wir damals nicht wissen. Zudem haben wir dafür plädiert, dass die eidgenössische Revision des Raumplanungsgesetzes erst Anfang 2015 in Kraft tritt. Sobald wir aber wussten, dass es knapp wird, haben wir alles gemacht, was in unserer Macht stand. Aber die Genehmigung eines Dossiers hängt nicht nur von der Raumplanungs- und Baudirektion ab, sondern auch von anderen Ämtern, Kantonen oder dem Bund.

 Ein weiterer Vorwurf lautet, der Kanton habe zu wenig Kapazitäten gehabt, um alle Dossiers abzuarbeiten.

Wegen der Sparmassnahmen haben wir einen Einstellungsstopp. Abgesehen von der Schuldirektion durften die Direktionen für 2014 nur eine neue Person einstellen. Wir hatten lange Diskussionen, aber es gibt auch andere Direktionen, die mehr Personal möchten. Ich verstehe die Gemeinden, die wütend sind. Aber ich muss auch sagen, dass die Dossiers insgesamt mehr als die Hälfte der Zeit bei den Gemeinden waren und nicht beim Kanton.

 

 Einige Gemeinden kritisieren, der Kanton habe nicht genügend informiert.

Wir haben im November eine Sitzung für alle Gemeinden organisiert, an der wir so gut wie möglich informiert haben. Zudem war es auch immer möglich, auf bilateralem Weg Auskunft zu erhalten. Jedoch ist das neue Raumplanungsgesetz ein eidgenössischer Beschluss; Hauptinformant ist also der Bund.

 

 Sobald der Kanton gesehen hat, dass er nicht alle Dossiers behandeln kann, hätte er die Gemeinden anhalten müssen, die Ortsplanrevisionen zu stoppen und nicht weiter Geld auszugeben – auch dies ein Vorwurf der Gemeinden.

Dies hätte keinen Sinn gemacht. Das kantonale Gesetz gilt nach wie vor: Bis Ende 2014 müssen die Gemeinden ihren revidierten Ortsplan bei uns deponieren. Nur neue Einzonungen können wir nicht mehr genehmigen, der Rest bleibt gültig.

 

 Einige Ammänner monieren, der Kanton habe nicht erkannt, was das Moratorium für die Gemeinden und den Kanton bedeute.

Natürlich sind wir uns der Auswirkungen des neuen Gesetzes bewusst. Dies haben wir den Gemeinden letzten November erklärt. Ich verstehe den Frust mancher Gemeinden, die lange an ihrem Ortsplan gearbeitet haben und nun bei Einzonungen blockiert sind. Es ist jedoch nicht der Kanton, der dieses Gesetz gemacht hat; sondern das Volk hat dies gewollt. Man kann nicht für ein Gesetz stimmen und sich dann den Konsequenzen entziehen wollen.

 

 Ein anderer Kritikpunkt lautet, die verschiedenen Ämter seien zu sehr auf Details versessen und hätten Fristen nicht eingehalten.

Ich will keiner Gemeinde zu nahe treten, aber nicht alle Dossiers waren von gleicher Qualität. Die verschiedenen Ämter arbeiten so schnell und effizient wie möglich, aber es kommt immer wieder vor, dass Dossiers unvollständig sind. Dass die Schweiz für die Gesetzesrevision war, zeigt, dass die Raumplanung in den letzten Jahren vielleicht etwas vernachlässigt wurde und die Qualität in manchen Quartieren gelitten hat. Unser Ziel kann es also nicht sein, nur so schnell wie möglich Ja zu sagen. Wir müssen auch die Qualität der neuen Ortspläne sichern.

 

 Was halten Sie persönlich vom neuen Raumplanungsgesetz?

Im Gegensatz zu anderen Kantonen, welche die Revision befürworteten, hat der Freiburger Staatsrat nie offiziell Stellung genommen. Ich habe aber immer gesagt, das Ziel des Gesetzes sei durchaus lobenswert, die Umsetzung werde jedoch Schwierigkeiten bereiten. Und ich denke, viele Leute haben nicht genau gewusst, über was sie damals abstimmten.

Kanton Bern: Keine Ortspläne mehr hängig

N icht nur im Kanton Freiburg, auch in anderen Kantonen beschäftigt das neue Raumplanungsgesetz die Behörden. «Wir haben die Gemeinden im März und im November des letzten Jahres schriftlich über die Gesetzesrevision informiert und sie angehalten, ihr Dossier bis Ende Jahr abzugeben», erklärt Barbara Wiedmer Rohrbach, Leiterin des Fachbereichs Recht der Abteilung für Orts- und Regionalplanung des Kantons Bern, auf Anfrage.

Um die erhöhte Nachfrage zu bewältigen, hat die juristische Abteilung die Ressourcen aufgestockt: Zu den 410 Stellenprozenten kamen ab Dezember des letzen Jahres 90 Stellenprozente hinzu, ab Februar 2014 waren es weitere 40 Prozent. Dafür seien jedoch keine neuen Personen angestellt worden, sagt Wiedmer: «Dies erreichten wir mit interner Umverteilung und Erhöhung der Anstellungen.» Dank diesen Massnahmen konnte der Kanton Bern seit Herbst 2013 insgesamt 45 Ortsplanungsrevisionen genehmigen, üblicherweise sind es 30 bis 50 pro Jahr. Kritische Dossiers seien nun keine mehr hängig, sagt Wiedmer. Und die zusätzlichen Ressourcen würden sukzessive bis Ende Jahr wieder abgebaut. «Da wir die Ortsplanungen mit Einzonungen priorisiert haben, haben sich andere Geschäfte angehäuft. Diese müssen wir nun nach und nach abbauen», so Wiedmer.

«Beträchtliche Risiken»

«Die Strategie, möglichst viele Ortsplanungen noch unter dem alten Recht zu genehmigen, ist mit beträchtlichen Risiken verbunden», sagt Lukas Kistler, Kommunikationsbeauftragter des Bundesamtes für Raumentwicklung. Dies, weil Nutzungspläne nach Artikel 21 des Raumplanungsgesetzes bei erheblich geänderten Verhältnissen überprüft und nötigenfalls angepasst werden müssten. Zudem könnten zu grosszügige Einzonungen unter altem Recht dazu führen, dass es für den betreffenden Kanton später grosser Bemühungen bedürfe, um auf gesamtkantonaler Ebene die erforderliche Bauzonenauslastung sicherzustellen.

Dies sei im Kanton Bern kein Problem, sagt Arthur Stierli, Vorsteher der Orts- und Regionalplanung. Die nun genehmigten Dossiers seien das Ergebnis von längeren Planungsprozessen. «Es handelt sich im Kanton Bern in den allermeisten Fällen nicht um kurzfristige Einzonungsabsichten, die noch vor Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes genehmigt werden sollten.» Auch habe der Kanton Bern bereits heute eine zurückhaltende Praxis mit Einzonungen und orientiere sich am Baulandbedarf der kommenden 15 Jahre. «Deshalb gehe ich davon aus, dass keine zu grosszügigen Einzonungen erfolgt sind», so Stierli. rb

Gesetz

Einzonungen nur mit gleichwertigen Auszonungen

Im März 2013 stimmten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Revision des Raumplanungsgesetzes zu. Ziele der revidierten Bestimmungen sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, kompakte Siedlungen und massvoll festgelegte Bauzonen. Das neue Gesetz trat gestern in Kraft. Die Umsetzung der Revision verantworten die Kantone. Sie zeigen in ihren Richtplänen auf, wie die Entwicklung nach innen–beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen–erfolgen wird. Zudem müssen sie sicherstellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Innert fünf Jahren muss diese Richtplanrevision bereinigt und vom Bundesrat genehmigt sein. Bis zu dieser Genehmigung sind die Kantone verpflichtet, die Schaffung neuer Bauzonen durch gleichwertige Auszonungen an einem anderen Ort zu kompensieren.rb

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