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«Nicht für Kiffer angebaut»

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«Nicht für Kiffer angebaut»

Hanf-Pionier André Fürst verteidigt sich vor Gericht

29 Monate muss André Fürst ins Gefängnis. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 150 000 Franken sowie die Verfahrenskosten. Der Hanfbauer und -händler aus Murten hat gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen.

Von CORINNE AEBERHARD

Vor Gericht erschien André Fürst gestern in einem Anzug aus Hanf und unterstrich damit seine Aussagen, wonach man mit dem Naturrohstoff vielfältige Anwendungsmöglichkeiten habe. Er selber habe Hanf vor allem für therapeutische Zwecke angepflanzt, sagte er vor Gericht aus. «Ich habe nicht für Kiffer Hanf angebaut», sagte er gegenüber den Journalisten während einer Pause und meinte, dass, wie immer das Urteil ausfallen werde, er gerne weiterfahren möchte mit dem Hanfgeschäft. Das wolle er vor allem tun für die vielen Menschen, denen er mit Hanfprodukten Linderung von ihren Leiden verschaffen konnte, wie etwa solchen, die an Multipler Sklerose, Krebs oder Aids litten. Für diese möchte er weiterfahren, obwohl er natürlich auch schon oft daran gedacht habe aufzuhören.

Das wollte auch Gerichtspräsident Markus Ducret von ihm wissen, denn Fürst war schon 1998 verurteilt worden, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte.

Bei der Urteilsbegründung sagte Ducret, dass sich Fürst trotz der früheren Verurteilung sowie laufenden Verfahren wenig einsichtig gezeigt habe. «Seine Strafempfindlichkeit muss angezweifelt werden.» Das habe sich strafverschärfend ausgewirkt.

Strafmildernd hingegen hat sich ausgewirkt, dass André Fürst keine Gewinnmaximierung angestrebt sowie grundsätzlich nicht an Minderjährige Hanf abgegeben und zudem Kranken einen Rabatt gewährt hat, wie Ducret das Urteil weiter begründete.

Tee zu schwach

Auf das Geschäft mit dem Hanf stiess Fürst durch eine zufällige Begegnung mit einem Hanfbauern im Jahr 1998. Von da an baute er selber Hanf an, kaufte aber auch von anderen Bauern dazu. Der Hanf wurde von ihm und seinen Mitarbeitern verarbeitet und weiterverkauft. Ein Grossteil wurde zu Tee verarbeitet.

Mehrfach wurde an der Gerichtsverhandlung darauf hingewiesen, dass damals der Bundesgerichtsentscheid betreffend des THC-Gehaltes (zulässig 0,3 Prozent) noch nicht gefällt worden war und das deshalb zu beachten sei. Hanf anzubauen sei nicht verboten, so Fürst, sondern nur, dass man ein Betäubungsmittel daraus mache. Er habe so genannt «legale» Produkte verkauft. Aus Rückmeldungen von Konsumenten wusste er auch, dass sein Tee zu schwach war zum Rauchen, wie er gestern aussagte.

Ziemlich auseinander klafften jedoch die Ergebnisse der Analysen, welche Fürst machen liess und jene der Untersuchungsbehörden. Fürst machte darauf aufmerksam, dass es über 66 verschiedene THC-Gehalte gebe, er aber nur einen spezifischen untersuchen liess. Prüfen liess Fürst den Hanf, weil er habe wissen wollen, was er verkaufe.

Im Verlaufe des Beweisverfahrens gab er aber zu, dass er potenteren Hanf hinzugekauft habe. Diesen habe er aber nur abgegeben, wenn jemand eine ärztliche Bescheinigung vorlegen konnte und der Hanf damit für therapeutische Zwecke verwendet wurde.

Das Gericht bezweifelte dies unter anderem auch, weil Fürst jährlich höhere Umsätze und Gewinne mit dem Hanfhandel aufwies. Nur ein kleiner Teil des Verkaufserlöses stammte allerdings aus Produkten wie etwa Kosmetika. Verkauft wurde vor allem ab Hof oder per Versand.

«Ein schwerer Fall»

André Fürst, der vor allem durch seine Hanf-Expo, welche parallel zur Landesausstellung auf seinem damals gemieteten Bauernhof im Prehl stattfand, bekannt wurde, hatte in all den Jahren auf eine klare gesetzliche Situation gehofft. Der Wind drehte sich aber im letzten Herbst, als der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintrat.

Man habe es «mit einem schweren Fall zu tun», sagte Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwaltschaft. Der Hanfhandel sei gewerbsmässig betrieben worden. Verteidiger Daniel Zbinden, der dem Gericht eine bedingte Strafe nahe legte, nannte Fürst einen Pionier auf dem Gebiet des Hanfs. Und er habe sein Geschäft unter dem Namen «Chanvre-Info» nicht heimlich betrieben.

Diesen Weg möchte Fürst weiter gehen, denn aufgeben will er trotzdem nicht und auf dem politischen Weg weiter kämpfen. «Ich kann das so nicht stehen lassen», erklärte er gestern kurz nach dem Urteilsspruch.

Während der Gerichtsverhandlung erwähnt wurde auch, dass soeben genügend Unterschriften für eine Initiative zustande gekommen sind, welche für einen entkriminalisierten Hanfkonsum und einen kontrollierten Handel ist sowie den Anbau zum Eigenverbrauch frei gibt. Das wäre auch im Sinne des Verurteilten, wie er betonte. Vor allem der Jugendschutz sei ihm wichtig.

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