Der Staatsrat zweifelt an der Gültigkeit der Initiative für ein Verbot des «Zentrums Islam und Gesellschaft» und führt dazu die Bundesverfassung und das Diskriminierungsverbot ins Feld. Derselbe Staatsrat beaufsichtigt eine Steuerverwaltung, die in treuhänderischer Manier eine «Ungläubigen»-Steuer für die Staatsreligionen einfordert. Gemeint und politisch korrekt ausgedrückt handelt es sich um die Kirchensteuer für juristische Personen. Wer die «Ungläubigen»-Steuer nicht begleicht, bekommt die Macht des Kantons mit allen negativen Konsequenzen zu spüren. Bundesverfassung, Diskriminierungsverbot und Religionsfreiheit kommen nicht zum Tragen. Diese Politik, die religiöse Privilegien ausbaut und Bürgerrechte beschneidet, ist sicher nicht im Sinne der Wähler.