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Nicht mehr Geld für pflegende Angehörige

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Es gibt für den Staatsrat keinen Grund, die Pauschal­entschädigung für Hilfe und Pflege zu Hause zu erhöhen. Das hält die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Grossrätin Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) fest. Gegenwärtig beträgt die Entschädigung 25 Franken pro Tag. Im Jahr 2008 war das so festgelegt worden, und die Höhe wird alle zwei Jahre überprüft – anhand der Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die sich aus dem Landesindex der Konsumentenpreise ableitet. Dieser ist gemäss Staatsrat von 2008 bis 2016 um 2,05 Prozent gesunken. Es seien die Gemeinden, die diese Entschädigung finanzieren und über deren Gewährung entscheiden, so die Kantonsregierung weiter. 2016 hätten die Gemeinden insgesamt rund 9,4 Millionen Franken für 1537 Personen entrichtet. Die Pauschalentschädigung könne im Übrigen seit dem 1. Januar 2016 von den Steuern abgezogen werden, und das bis zu einem Betrag von jährlich 9000 Franken. Der Staatsrat sei sich bewusst, dass das Leben für betreuende Angehörige nicht immer einfach sei. Daher setze er sich seit Jahren für die Entwicklung von Leistungen für diese Personen ein. Dieses Angebot werde mit dem Massnahmenplan Senior plus noch ausgebaut. Denn pflegende Angehörige würden «ein Engagement, von dem die ganze Gesellschaft profitiert», leisten.

Die Pauschalentschädigun­gen sind auch in Bundesbern ein Thema. Diesen März stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats einer parlamentarischen Initiative der Ueberstorfer CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach zu, die auf Bundesebene gesetzlich verankern will, dass pflegende Angehörige in jedem Fall von anerkannter Hilflosigkeit ein Anrecht auf Betreuungsgutschriften haben sollen. Die entsprechende Kommission des Nationalrats gab der parlamentarischen Initiative bereits im März 2016 ihren Segen.

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