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Nicht nur Blindenhunde
Giffers Die Bürgerinnen und Bürger von Giffers hatten an der Gemeindeversammlung von 4. Dezember 2009 das Hundereglement in dem Sinn abgeändert, dass nur Blindenhunde steuerbefreit sind. Der Kanton hat diese Regelung jedoch als nicht zulässig gestrichen. Somit sind auch in Giffers alle Hilfshunde (Armee-, Polizei- und Lawinenhunde usw.) von der Hundesteuer befreit, wie dies im kantonalen Gesetz vorgesehen ist. Dies gab der zuständige Gemeinderat Peter Brändli an der letzten Gemeindeversammlung bekannt. im