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«Nie mehr etwas mit Hanf zu tun haben»

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Bedingte Strafen für Vater und Sohn

Autor: Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Der Vater und sein Sohn aus dem Seebezirk mussten sich wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Lebensmittelgesetz und Heilmittelgesetz vor dem Bezirksgericht des Seebezirks verantworten. Schon einmal, im April 2004 stand der Vater A wegen denselben Anklagepunkten vor Gericht. Das Verfahren wurde damals vertagt, wichtige Unterlagen den Geschäftsgang betreffend fehlten.In der neuen Verhandlung wurde A nun wegen qualifizierter Widerhandlung, begangen in den Jahren 1998 und 99 gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) zu 12 Monaten Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre und der Zahlung von 200 000 Franken Ersatzforderung an den Staat verurteilt. Sein Sohn B wurde zu zwei Monaten bedingt wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das BTMG zwischen 2000 und 2002, Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und Heilmittelgesetz zwischen 2000 und 2003 und der Zahlung von 5000 Franken Busse verurteilt. Die Gerichtskosten über 10 000 Franken gehen zu Lasten der Verurteilten. Die Anklage wegen bandenmässigen Handels wurde fallen gelassen. Dem Sohn wurde unter anderem das Inverkehrbringen von über einem Kilogramm Betäubungsmittel an einen Bekannten angelastet. Seine Mitarbeit von 1998 bis 1999 als Angestellter für den Hanfanbau bei seinem Vater hingegen wurde nicht bestraft.

Zurechtfinden im Hanfdschungel

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli, forderte 16 Monate für den Vater und 8 Monate für den Sohn bedingt und eine Ersatzforderung von 250 000 Franken. Der Verteidiger des Angeklagten A, Bruno Kaufmann, und von B, Anton Henninger, forderten Freisprüche. «Mein Klient verdient keine Verurteilung, er hatte sich im Hanfdschungel zurechtzufinden und muss nun als Quittung für seinen Unternehmergeist eine Verurteilung riskieren», sagte Anton Henninger gegenüber dem Gericht. Die Verteidiger kritisierten die Überweisungsverfügungen des Untersuchungsrichters heftig. Gerichtspräsident Ducret beurteilte diese Papiere als «knapp genügend und von der Klarheit weit entfernt».Bis 1997 baute A Gemüse im Seebezirk an. Von 1998 an kultivierte er auf seinem Grundstück Hanf. Sein Sohn Barbeitete zuerst als Angestellter auf dem Hof mit und machte sich im Jahr 2000 selbständig, indem er vollständig den Bereich Hanfproduktion vom Vater übernahm. «Ich wollte mich endlich selbständig machen und etwas Vernünftiges aus der alten Pflanze machen», erklärte B dem Gerichtspräsidenten Markus Ducret. Er gründete seine eigene Firma, destillierte den Hanf mittels einer eigenen Anlage, fertigte Salben, Tees, Inhalte für Hanfkissen an und belieferte damit Kunden im Direktverkauf ab Hof, an CannaBioland und lieferte an Hanfläden, Altersheime etc.Hanftee wurde für 85 Franken pro 100 Gramm verkauft, Hanfstängel für 200 bis 400 Franken und Hanföl zu 7 bis 9000 Franken für einen Liter. 1999 wurden im Gemüsebau und mit den Gemüsebauhilfsstoffen rund 700 000 Franken Umsatz erwirtschaftet, in den Jahren danach bis zu 3,1 Millionen Franken. «Wir hatten gut gearbeitet», erklärten die beiden Landwirte.Der auf rund 8000 Quadratmeter Fläche angebaute Hanf überschritt den tolerierten THC-Grenzwert von 0,3 Prozent massiv: Es wurden Werte zwischen 5 und 9 Prozent gemessen. A erzielte mit dem Hanf 1998 218 000 und 1999 205 000 Franken.

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