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Noch keine Ergänzungsleistungen für Familien mit bescheidenem Einkommen

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Autor: arthur zurkinden

Die Anpassung war unbestritten, zumal der Kanton Freiburg Familienzulagen gewährt, deren Höhe über den im Bundesgesetz vorgesehenen Mindestbeiträgen liegt. In der Eintretensdebatte bedauerten aber mehrere Fraktionssprecher, dass in diesem Bereich nicht gleichzeitig die neue Kantonsverfassung umgesetzt wurde. Sie dachten vor allem an den Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage», aber auch an die Ergänzungsleistungen für Familien in bescheidenen Verhältnissen.

Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre gab zu bedenken, dass gegenwärtig in ihrer Direktion einige Projekte anstehen. Die Arbeiten für die Umsetzung der neuen Verfassung würden zu Beginn des nächsten Jahres in Angriff genommen. Dabei erinnerte sie an die nicht einfachen Verhandlungen mit den Arbeitgeberkreisen und den Gemeinden für eine finanzielle Beteiligung. Sie schätzte die Kosten für die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien in bescheidenen Verhältnissen auf 30 Mio. Franken. Nach ihren Worten sollten die in der Verfassung verankerten Neuerungen am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Ausbildungszulagen später

Anne-Claude Demierre erwähnte auch die Mutterschaftsversicherung. Bekanntlich werden im Kanton Freiburg gemäss Verfassung auch die nicht-erwerbstätigen Mütter davon profitieren können. Die Gesundheitsdirektorin schätzte die zusätzlichen Kosten für Freiburg auf fünf bis sechs Millionen Franken pro Jahr. Ein Entwurf gehe demnächst in die Vernehmlassung.

Marie-Thérèse Weber-Gobet, Präsidentin der parlamentarischen Kommission, erläuterte zu Beginn der Debatte die Auswirkungen, die das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen auf den Kanton Freiburg hat. So rief sie in Erinnerung, dass das Bundesgesetz den Kantonen eine Mindesthöhe von 200 Franken pro Monat für die Kinderzulagen und von 250 Franken für die Ausbildungszulagen vorschreibt. Freiburg sei aber grosszügiger: Kinderzulagen von monatlich 230 Franken, resp. 250 Franken ab dem dritten Kind, Ausbildungszulagen von 290 resp. 310 Franken sowie eine Geburtszulage von 1500 Franken.

Neu für Freiburg ist laut der CSP-Grossrätin, dass die Ausbildungszulagen erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gewährt werden (bisher ab dem 15. Lebensjahr). «Dies bedeutet einen Verlust von 60 Franken pro Monat oder 720 Franken pro Jahr», hielt sie fest.

Keine Teilzulagen mehr

Abgeschafft werden die Teilzulagen. Anspruch auf eine volle Zulage haben die Erwerbstätigen, wenn ihr Einkommen mindestens der Hälfte einer minimalen AHV-Rente entspricht, also 552,50 Franken pro Monat. Und nicht erwerbstätige Personen können einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen, wenn ihr steuerbares Einkommen 39 780 Franken (anderthalbmal die maximale einfache AHV-Rente) nicht übersteigt.

Rund 100 Betroffene

Geregelt im neuen Gesetz ist auch die Gewährung der Zulagen an Erwerbstätige, deren Kinder im Ausland wohnen. Sind sie in EU- (ausser Bulgarien und Rumänien) oder Efta-Ländern zu Hause, so erhalten die Arbeitneh-mer die vollen Zulagen. In den übrigen Ländern ist von internationalen Abkommen abhängig, wobei die Höhe der Zulage von der Kaufkraft des betreffenden Landes abhängt. Wegen fehlenden Vereinbarungen verlieren gemäss Anne-Claude Demierre rund 100 Kinder den Anspruch auf eine Zu- lage.

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