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Noch mehr Geld an Geschäftsflächen

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Zu den besonders durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen gehören die Geschäfte und Gastrobetriebe, die aufgrund der Schutzmassnahmen ihren Betrieb vorübergehend einstellen mussten. Sie profitieren bereits von kantonalen Sofortmassnahmen. Nun hat der Staatsrat die Höchstbeträge dafür erhöht. Am 22. April stellte der Staatsrat zwölf Millionen Franken zur Verfügung, damit Wirte und Gewerbler in den Monaten Mai, Juni und Juli nur eine von drei Mieten bezahlen müssen. Am 6. Mai dehnte der Kanton sein Angebot zur Übernahme von Fixkosten auf Eigentümer von Geschäftsräumen aus und hob die Obergrenze des Umsatzes für Mieter an. Dies machte rund 8 Millionen Franken aus.

Nun hat der Staatsrat beschlossen, die Höchstbeträge seiner Massnahmen für Geschäftsflächen anzuheben. Dies gilt für die Beiträge an die Miet-, Pacht-und Hypothekarzinsen. Die vom Staat finanzierten Höchstbeträge werden somit rückwirkend von 2500 auf 5000 Franken für die «normalen» Wirtschaftsakteure und von 3500 auf 7000 Franken für öffentliche Gaststätten erhöht. Die Gesuche können bis zum 31. Juli 2020 eingereicht werden.

Wie der Staatsrat in einem Communiqué schreibt, nimmt er diesen Schritt in Erwartung der Umsetzung von Bundesmassnahmen vor. Aus den Debatten der letzten Tage im National- und Ständerat gehe hervor, dass die Massnahme des Bundes privaten und kantonalen Hilfen untergeordnet ist.

Ein Mieter, der von privaten oder kantonalen Finanzhilfen profitiert, hat also keinen zusätzlichen Anspruch auf eine Bundeshilfe für Geschäftsmieten. Der Staatsrat hat bisher Sofortmassnahmen von 60 Millionen Franken gesprochen. Für die neue Massnahme sei aber keine Erhöhung des vorgesehenen Betrags von 20 Millionen Franken nötig.

uh

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