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Nonne vor Gericht

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Untertitel: Prozess gegen Sr. Emmanuelle aufgehoben

Autor: Von JEAN-LUCBRÜLHART

Wieder steht mit Schwester Emmanuelle eine Person vor dem Strafgericht Saane, die Papierlose bei sich aufgenommen hatte. Bisher wurden wegen dem gleichen Vergehen Madeleine Parrat und Bernard Bavaud verurteilt, hingegen Pater Raphaël Deillon und Res Balzli freigesprochen.

«Es ist unsere Berufung»

Die 61-Jährige ist sich aber keiner Schuld bewusst. Nie hätte sie oder sonst eine Glaubensschwester gedacht, dass es ein Verbrechen sei, jemanden bei sich aufzunehmen. «Es ist unsere Aufgabe und Berufung, Personen in Schwierigkeiten zu helfen.» Dies schreibe auch das Evangelium vor. Sie sieht ihren Einsatz als humanitäre Hilfe und als Unterstützung für das Kollektiv der Papierlosen. Erst als Madeleine Parrat im vergangenen Jahr angeklagt wurde, hat die Glaubensgemeinschaft ihr Vergehen erkannt und sich – wie 340 andere Personen – selber angezeigt.

Gemäss Anwalt Erwin Jutzet hat sich die Glaubensgemeinschaft objektiv gesehen schuldig gemacht. Er betonte aber, dass es den Nonnen nicht darum ging, die Kosovaren vor der Justiz zu verstecken. Viel mehr seien die papierlosen Personen der Polizei bekannt gewesen und nichts sei unternommen worden. Weil Sr. Emmanuelle nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe, dränge sich ein Freispruch auf. Jutzet bedauert, dass in den bisherigen Fällen keine einheitlichen Urteile gefällt wurden. «Das ist unverständlich und schadet dem Image der Freiburger Justiz.»

Zeugin oder Angeklagte?

Es scheint zudem, als ob es zu Verfahrensfehlern gekommen sei. Schwester Emmanuelle wurde im November 2003 – eineinhalb Jahre nach der Aufnahme von Papierlosen – von der Polizei telefonisch kontaktiert. Ihr Name war der Justiz bekannt, weil sie sich selbst angezeigt hatte. Sie ging zur Polizei im Glauben, in der Sache Madeleine Parrat befragt zu werden. Das Gespräch wurde zu einem Verhör, kurz darauf wurde sie zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. «Ich komme mir verraten vor», sagte Schwester Emmanuelle vor Gericht, «denn meine Aussagen wurden gegen mich verwendet.» Erwin Jutzet hielt fest: «Schwester Emmanuelle war nie angeklagt, dann kann sie auch nicht zu einer Geldstrafe verurteilt werden.»

Wer ist verantwortlich?

Beim diesem Fall geht es aber um mehr, als um die verweigerte Bussenzahlung. Zuerst muss die Frage geklärt werden, warum überhaupt die Ordensfrau die Geldbusse bezahlen sollte. Denn sls die Glaubensgemeinschaft im Frühjahr 2002 zwei papierlose Kosovaren einen Monat lang bei sich aufgenommen hatte, war sie nicht die Verantwortliche der fünfköpfigen Glaubensgemeinschaft in der Providence. Gerichtspräsident Nicolas Ayer hat den Fall dem Untersuchungsrichter zurückgewiesen, um auch die Rolle der damals verantwortlichen Nonne zu durchleuchten. «Zuerst muss geklärt werden, wer für ein Vergehen verantwortlich ist und dann erst, ob das Vergehen strafbar ist», so Ayer.

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