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Notare wollen Numerus clausus behalten

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Wer im Kanton Freiburg Notar werden will, hat zurzeit schlechte Karten. Denn: Das Notariatsgesetz von 1968 sieht eine Höchstzahl von 42 Zulassungen vor; diese Zahl ist erreicht. Hoffnungslos ist die Lage für künftige Notare aber nicht: Der Staatsrat hat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Notariat unterbreitet. Darin sieht er die Abschaffung des Numerus clausus, den es nur im Kanton Freiburg gibt, vor. Ebenfalls möchte er die Notariatsaufsicht neu regeln (siehe Kasten links).

«Anachronistisches Relikt»

Der Numerus clausus sei eine Einschränkung, die Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt und durch das Gesetz von 1968 auf die Zahl von 42 festgelegt worden sei, schreibt der Staatsrat in seiner Erklärung. Da die Bevölkerung und damit auch die Zahl der Beurkundungen seither angestiegen sei, sei diese Zahl aber nicht mehr zeitgemäss. Im Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesänderung hatte der Staatsrat deshalb zwei Varianten geprüft: die Erhöhung des Numerus clausus oder seine Abschaffung. Insgesamt hätten beide Varianten von den Vernehmlassungsteilnehmern etwa gleich viel Zuspruch erhalten. Die Direktbetroffenen, nämlich die Notariatskammer, sprach sich gegen die Aufhebung der Beschränkung aus, jedoch für die Erhöhung der Patentzahl auf 50 oder 55.

 Der Notariatsberuf werde wie auch der Anwaltsberuf frei ausgeübt, argumentiert der Staatsrat, der sich für die Aufhebung der Beschränkung ausspricht. «Es besteht also kein Anlass, die Zahl der in unserem Kanton zugelassenen Notare zu beschränken. Tatsächlich handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der einem übertriebenen Protektionismus gleichkommt, den kein öffentliches Interesse rechtfertigt.» Die Aufhebung des Numerus clausus erlaube einen freien Wettbewerb zwischen den Notaren, zudem werde damit der Grundsatz der Chancengleichheit gewahrt: Alle interessierten Personen könnten das entsprechende Studium absolvieren, «ohne befürchten zu müssen, den Beruf wegen einer Begrenzung nicht ausüben zu können, die wie ein anachronistisches Relikt aus dem früheren System erscheint».

Auch um die Qualität macht sich der Staatsrat keine Sorgen–im Gegenteil: Die Anforderungen der Notariatsausbildung blieben mit einem Praktikum von 24 Monaten zusätzlich zum Universitätsstudium weiterhin hoch, ein übermässiger Zustrom sei deshalb nur «schwer vorstellbar». Und schliesslich könne «das Spiel des freien Wettbewerbs dazu beitragen, die Qualität der Notariatsdienste zu verbessern».

 Nicht von den Argumenten des Staatsrats überzeugt ist Michel Mooser, Präsident der Notariatskammer des Kantons Freiburg. «Eine Aufhebung des Numerus clausus ist weder im Interesse der Rechtssicherheit noch der Kunden und der Gesellschaft», betont er. Mit dem unbeschränkten Zugang zu Notariatsämtern wolle der Staatsrat die Notare der freien Marktwirtschaft unterstellen. «Das kann aber nicht sein. Das Notariatsamt ist eine hoheitliche Tätigkeit.» Im Gegensatz zu anderen Kantonen (siehe Kasten rechts) sei es den Freiburger Notaren zwar gestattet, einen zusätzlichen Beruf wie etwa Anwalt oder Dozent an der Universität auszuüben. Die Palette an solchen Berufen sei aber stark begrenzt. «Wenn der Staatsrat den freien Wettbewerb konsequent umsetzen möchte, müsste er den Notaren auch erlauben, Werbung zu machen, ihre Tarife zu liberalisieren und jegliche anderen Aktivitäten auszuüben; das wäre aber mit der notariellen Funktion unvereinbar.»

Bei einer unbeschränkten Zulassung sieht Mooser mehrere Gefahren: Gebe es aufgrund der grösseren Zahl weniger Arbeit für die einzelnen Notare, passten diese–dort, wo sie frei seien–die Tarife an. «Niemand wird dann mehr ein Testament für 200 Franken machen. Damit würde das System seine soziale Komponente verlieren.» Im Moment sei die Konkurrenz zwischen den Notaren nicht gross, es gebe genug Arbeit für alle. Müss- ten diese aber gegeneinander um ihre Mandate kämpfen, gehe dies auf Kosten ihrer Unabhängigkeit, so Mooser. Auch sei das Notariatswesen eine anspruchsvolle Arbeit, die viel Übung erfordere. Verkomme dieses wegen der geringeren Auftragslage zu einer Nebentätigkeit, leide die Qualität. Und schliesslich befürchtet Mooser, dass die Notare selbst für eine Limitierung sorgen: «Es könnte sein, dass sie weniger Praktikumsplätze anbieten.» So bestehe die Gefahr, dass die Notariatsausbildung zu einer elitären Angelegenheit werde. «Freiburg hat ein gutes System. Dieses sollten wir aufrechterhalten.»

Aufsicht: Eine Kommission für alle Fälle

D as jetzige System der Aufsicht über die Notare sei nicht zufriedenstellend, schreibt der Staatsrat in den Erklärungen zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Notariat. Bisher habe sich die Notariatskammer um leichte Fälle, der Staatsrat um schwere Verfehlungen und die Justizdirektion um alle anderen Fälle gekümmert. Diese Unterscheidung sei nicht immer einfach gewesen. Künftig will der Staatsrat deshalb eine Notariatskommission schaffen, die alle Kompetenzen der Notariatsaufsicht übernimmt. Die Oberaufsicht über diese Notariatskommission hätte aber weiterhin der Staatsrat. rb

Notariat: Viele Kantone haben Mischsysteme

I n der Schweiz ist das Notariat kantonal geregelt und variiert dementsprechend. Zu unterscheiden ist zwischen dem deutsch-rechtlich inspirierten staatlich organisierten Amtsnotariat und dem römisch-rechtlich geprägten freiberuflich organisierten lateinischen Notariat.

Rein- und Mischformen

Beim lateinischen Notariat ist der Notar ein freier und selbständiger Beruf, getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Neben Freiburg kennen auch die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Uri, Waadt und Wallis das lateinische Notariat. In den Kantonen Genf und Waadt gilt das lateinische Notariat in Reinkultur; die Ausübung eines anderen Berufes ist dort für Notare nicht er- laubt. In anderen Kantonen wie etwa Freiburg und Bern ist hingegen die gleichzeiti- ge Ausübung des Anwaltsberufs zulässig.

Das reine Amtsnotariat kennen die Kantone Zürich und Schaffhausen, in den übrigen Kantonen gelten gemischte Systeme. Dabei wird in der Regel die Zuständigkeit nach Sachgebieten getrennt; häufig sind etwa Grundbuchgeschäfte dem Amtsnotar vorbehalten. Das System mit einem Numerus clausus für Notare gibt es nur im Kanton Freiburg. rb

Mehr Infos: www.schweizernotare.ch

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