Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Notariat bleibt ein geschützter Bereich

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im letzten Jahr stand der Staatsrat vor einer kniffligen Aufgabe: 40 Notare gab es bis zu jenem Zeitpunkt im Kanton Freiburg, und fast gleichzeitig stellten drei Personen ein Gesuch um eine Zulassung als Notar. Der Staatsrat entschied, alle drei zu akzeptieren, wohl wissend, dass das kantonale Gesetz bloss 42 Notare erlaubt.

Das Beispiel, welches Staatsrat Erwin Jutzet (SP) gestern dem Grossen Rat vorbrachte, zeigte den Parlamentariern die Notwendigkeit einer Revision des Gesetzes über das Notariat auf. Dieses ist seit 1968 in Kraft, und seit 1986 ist die Höchstzahl auf 42 Notare festgelegt. Mit der Bevölkerung ist seither aber auch die Zahl der Beurkundungen deutlich angewachsen, so dass eine Änderung nottut.

Der Staatsrat wollte deshalb die Gelegenheit ergreifen und den umstrittenen Numerus clausus aufheben. In der Schweiz kommen derzeit drei Systeme zur Anwendung: das Amtsnotariat, ein gemischtes System sowie das freie Notariatswesen. Freiburg kennt wie die meisten lateinischen Kantone das freie Notariat, hat aber als einziger eine Höchstzahl Notare im Gesetz verankert.

Dabei wird es vorerst auch bleiben. Der Grosse Rat hat gestern mit 50 gegen 28 Stimmen bei vier Enthaltungen den Numerus clausus zementiert. Er erhöht aber die maximale Zahl von 42 auf 55 Notare. Zudem werden Notare, die das 65. Altersjahr überschritten haben, nicht mitgezählt. Somit wären derzeit 19 zusätzliche Notare zugelassen. «Die Erhöhung der Zahl ist nicht bestritten, und sie wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit auch nicht ausgeschöpft», sagte Staatsrat Jutzet.

Ob eine Regelung mit oder ohne Numerus clausus: In der Praxis wird dies vorderhand keine Rolle spielen. Erwin Jutzet aber sagte: «Es ist eine politische Frage.» Dazu sei in letzter Zeit viel Lobbyismus betrieben worden; zur gestrigen Debatte fand sich ein Sechstel aller Freiburger Notare auf der Tribüne im Rathaussaal ein.

«System funktioniert»

Im Namen der beratenden Kommission setzte sich Nicolas Kolly (SVP, Essert) für die Beibehaltung des Numerus clausus ein. «Das Freiburger System funktioniert. Die Qualität der Arbeit unserer Notare ist allgemein anerkannt. Man geht in Freiburg mit Vertrauen zum Notar; das ist zum grossen Teil dank des Numerus clausus so.»

Romain Collaud (FDP, Cottens) sagte: «Es geht um den Schutz der Kunden: Wir wollen nicht pseudoliberalisieren, sondern die Qualität beibehalten.» Welche Folgen eine Deregulierung des Notariatswesens haben könnte, beschrieb Daniel Gander (SVP, Freiburg): Im Tessin und im Wallis gebe es heute 420 respektive 190 Notare, und diese müssten andere Geschäftsgebiete suchen, um sich über Wasser halten zu können. In Kantonen mit dem Amtsnotariat hingegen würden sich Notare oft zurückziehen, wenn sie in Konflikt zum Staat als Arbeitgeber stünden. Als Folge müssten Kunden einen freien Anwalt für Notariatsarbeiten beiziehen. Für Gander ist klar: «Bei beiden Systemen sind Notariatsleistungen viel teurer als in Freiburg.»

Staatsrat Erwin Jutzet rief in Erinnerung, dass Notar ein spezieller Beruf sei. «Wer ein Haus kaufen oder verkaufen will oder eine Firma gründet, muss für eine öffentliche Urkunde zwingend zum Notar gehen. Deshalb gibt es ja auch das Gesetz über Notare.»

Der Justizdirektor informierte auch darüber, dass derzeit auf Bundesebene Bestrebungen laufen, das Notariatswesen zu liberalisieren. So steht beispielsweise die Freizügigkeit zur Debatte, so dass in Zukunft Notare kantonsübergreifend Urkunden ausstellen könnten. Bis das Bundesgesetz steht, komme für Freiburg deshalb höchstens eine Teilrevision des Notariatsgesetzes infrage. «Aber die Aufhebung des Numerus clausus kommt früher oder später», stellte er in Aussicht.

Jutzet befürchtet auch ohne Numerus clausus keinen Wildwuchs. Er erwähnte, dass die Notariatsausbildung in Freiburg sehr streng sei. Nach dem Abschluss an der Universität müsse ein Anwärter ein zweijähriges Praktikum absolvieren und anschliessend eine Notariatsprüfung bestehen. «Das ist der Unterschied zwischen Freiburg und dem Wallis oder dem Tessin», sagte Jutzet. «Der Numerus clausus ist ein Eingriff in die Handelsfreiheit, für den es kein öffentliches Interesse gibt.»

Links und liberal

Roland Mesot (SVP, Châtel-St-Denis) sagte, wenn man gegen den Numerus clausus sei, müsse man auch gleich die Festlegung der Tarife durch den Kanton aufheben. Jutzet entgegnete, dass dies nicht gehe, weil der Bürger ja für Beurkundungen zum Notar gehen müsse. «Deshalb behält der Staatsrat die Hoheit über die Tarife.»

René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne) verstand die Vorbehalte der Bürgerlichen nicht. Diese seien in der Regel der Meinung, dass Konkurrenz die Qualität fördere. Sylvie Bonvin (Grüne, Rueyres-les-Prés) meinte: «Die Abschaffung von Protektionismus ist doch normalerweise eine Forderung von rechts.»

Romain Collaud entgegnete: «Wenn die linken Parteien jetzt von Liberalisierung sprechen, verwenden sie ein Wort, das sie gar nicht verstehen.»

Gesetz: Genehmigung steht noch aus

D er Grosse Rat konnte gestern die Beratung zum Gesetz über das Notariat nicht beenden. Er entschied sich für das Festhalten am Numerus clausus und eine Erhöhung der Zahl der Freiburger Notare. Aufgrund des klaren Stimmenverhältnisses dürfte der Rat auch in zweiter Lesung an diesem Entscheid festhalten. Weiter schlägt der Staatsrat vor, die Aufsicht über die Notare neu zu regeln: Statt wie bisher die Notariatskammer soll in Zukunft eine Expertenkommission dafür zuständig sein. Dieser Punkt war in der Ratskommission nicht bestritten. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema