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Notfalls liefert der Staat den Zucker

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Autor: Fahrettin Calislar

Freiburg Mit 100 zu 0 Stimmen hiess der Grosse Rat ein neues Gesetz für die Sicherung der Landesversorgung gut. Das Gesetz kommt dann zum Zug, wenn die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr gewährleistet ist, beispielsweise mit wichtigen Lebensmitteln wie Zucker. Das gilt für den Kriegsfall, aber auch bei Katastrophen. «Der Staat soll nur dann eingreifen, wenn die private Wirtschaft die Versorgung nicht sichern kann», betonte Solange Berset (SP, Belfaux) für die Kommission.

Der Kanton setzt damit eine Vorgabe aus der Bundesverfassung um. Er baut ein Organ für die wirtschaftliche Landesversorgung in der Wirtschaftsdirektion auf und wählt einen Leiter. Die Staatskanzlei unterstützt die Stelle im Bereich der Information. Die Gemeinden, leisten die eigentliche Arbeit und müssen dafür eine Gemeindestelle errichten, allenfalls im Zusammenarbeit mit anderen Kommunen. Das Gesetz an sich kostet die Gemeinden und den Kanton so gut wie nichts, erlaubt diesem aber im Krisenfall zusätzliche Mittel in Form von Sonderkrediten zu organisieren. Im äussersten Notfall darf der Kanton sogar Requirierungen durchführen.

Zusammenarbeit möglich

Zuerst war eine Einteilung in den Bereich Zivilschutz vorgesehen, doch aufgrund der engen Verflechtung mit wirtschaftlichen Themen, übernahm das Dossier die Volkswirtschaftsdirektion.

Kritik gab es wenig. Dominique Corminboeuf (SP, Domdidier) äusserte sein Erstaunen, dass der Staatsrat das Amt für den Arbeitsmarkt für die Umsetzung vorgesehen hat. Er bezweifle, dass die notwendige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen beteiligten Stellen im Kanton im Krisenfall funktionieren könnte. Der zuständige Volkswirtschaftsdirektor Beat Vonlanthen beruhigte ihn: «Ich bin optimistisch und davon überzeugt, dass diese Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen gut funktionieren wird.»

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