Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nothilferegelung wird weitergeführt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bund und Kantone einigen sich auf Pauschalabgeltung im Asylwesen

BERN. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie die kantonalen Justiz- und Sozialdirektoren wollten den Asylkompromiss vom Dezember 2005 auch im Jahr 2007 weiterführen, teilte die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) mit. Die Nothilfepauschale für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid beträgt demnach auch im nächsten Jahr 1800 Franken.Die Kantone hatten im Dezember 2005 eigentlich 4200 Franken gefordert. Sie gaben sich aber mit dem kleineren Betrag zufrieden, weil der Bund im Gegenzug auf eine Kürzung der Pauschale für die Betreuungskosten verzichtet. Für das Jahr 2007 macht dieser Verzicht nach Angaben der KKJPD rund 18 Millionen Franken aus. Sollten die Kantone stärker ins Minus geraten, würde der Bund die Pauschale entsprechend anheben. sda

Bericht auf Seite 13

Meistgelesen

Mehr zum Thema