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Null Toleranz bei häuslicher Gewalt

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Null Toleranz bei häuslicher Gewalt

Neue Interventionsstrategien sollen eingeführt werden

Das Frauenhaus Freiburg hat letztes Jahr mehr als 140 Frauen und Kinder aufgenommen. Die Zahl der Übernachtungen ist um rund 30 Prozent angestiegen: Auch im Kanton Freiburg hat die häusliche Gewalt ein Gesicht.

Von IRMGARD LEHMANN

Die junge Frau und Mutter sei 28 Jahre alt gewesen, als sie bei ihr vorbeikam und alle vier Kinder mitbrachte, berichtet Untersuchungsrichterin Françoise Morvant anlässlich der Medienorientierung am Montag über Gewalt in Paarbeziehungen. Die vierfache Mutter wollte die eingereichte Klage zurückziehen, obwohl sie von ihrem Partner immer wieder geschlagen wurde. «Ich habe keine Familie, kein Geld, und kann daher einzig meine Kinder lieben und beten», habe die Frau gesagt. Ein Beispiel häuslicher Gewalt und Ohnmacht, das sie nie mehr vergessen habe, betont Morvant, die in der interdisziplinären Arbeitsgruppe mitgearbeitet hat. «Die Bagatellisierung der häuslichen Gewalt muss ein Ende haben.»

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe – vertreten waren die Kantonspolizei, das Kantonsspital, die Gerichte, das Oberamt, das Frauenhaus und das Gleichstellungsbüro – fordert null Toleranz bei häuslicher Gewalt und schlägt ein Interventionsprojekt vor. Dieses beinhaltet verschiedene Massnahmen wie zum Beispiel die Sensibilisierung der Bevölkerung und eine bessere Information der Opfer. Eine Präventionskampagne soll ebenfalls Schulen und Freizeitzentren mit einbeziehen.
«Das Opfer der Gewalt muss sich besser unterstützt fühlen», bemerkt François-Xavier Audergon, Gerichtspräsident und Mitglied der Arbeitsgruppe. Denn meistens sei die Frau gleich zwei Mal Opfer. Nebst der Gewalt, die sie erlitten hat, müsse sie vielfach noch die Wohnung verlassen.
Via superprovisorische Massnahme kann der Täter, die Täterin allerdings gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen, insofern ein ärztliches Zeugnis oder ein Polizeibericht vorliegt. Die Massnahme werde jedoch von den Gerichtspräsidenten unterschiedlich wahrgenommen, meint Claudia Meyer vom Frauenhaus Freiburg. «Je nach Sensibilisierung tun sie es oder eben nicht.»

Notfallkarte mit Adressen

Die Arbeitsgruppe hat für die Opfer häuslicher Gewalt ebenfalls eine zweisprachige Notfallkarte erarbeitet ein kleiner Faltprospekt auf dem alle Notfalladressen vermerkt sind. Im Rahmen einer Kampagne wird die Karte demnächst an Institutionen und Arztpraxen verteilt werden.

In Zukunft hat die Kantonspolizei auch die Möglichkeit schneller zu agieren und allenfalls persönliche Gegenstände des Opfers wie Kleider unverzüglich aus der gemeinsamen Wohnung zu holen. Bis anhin musste dies, laut Meyer via Brief verlangt werden.

Nicht mehr klagen

Mehr Schutz für die Opfer von Gewalt in Partnerschaften erhofft man sich von einer parlamentarischen Intitiative: Häusliche Gewalt ist ein Offizialdelikt und das Opfer muss nicht mehr Klage einreichen.

Wie weiter?

Bundesrat-, National- und Ständerat haben die Vorlage angenommen. Noch besteht eine Referendums-frist. Wird diese nicht wahrgenommen, so sollten die Bestimmungen Mitte des nächsten Jahres wirksam werden.

Eine Kommission wird sich künftig um die Belange des Interventionsprojektes kümmern. Für ein entsprechendes Mandat hat der Staatsrat grünes Licht gegeben. Dem Büro für Gleichstellung von Frau und Mann wiederum fällt die Aufgabe zu, zu koordinieren, wie Regula Kuhn Hammer vom Büro für Gleichstellung sagt.
Verlangt habe die Arbeitsgruppe ebenfalls die Realisierung eines Postens hiefür. Doch laut Staatsrat Pascal Corminboeuf konnte dem Wunsch aufgrund der finanziellen Konsequenzen nicht entsprochen werden. «Das Budget des Gleichstellungsbüros haben wir jedoch um 40 000 Franken erhöht, so dass für die Wahrnehmung der Aufgabe Gelder zur Verfügung stehen. Auch sei vorgesehen, das Budget sukzessive weiter zu erhöhen.

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