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Nun neue Aufgabenteilung anpacken

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Nun neue Aufgabenteilung anpacken

Autor: arthur Zurkinden

Die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden ist seit Jahren ein Thema, das regelmässig aufs Tapet kommt. Im Strassen- und Spitalbereich sind erste Schritte unternommen worden. Im zu Ende gehenden Jahr ist nun der Ruf nach einem nächsten Schritt immer lauter geworden. Dazu beigetragen hat sicher die Tatsache, dass einige Gemeinden finanzielle Probleme bekunden, die sie meist auf Steuersenkungen zurückführen. Dafür machen sie natürlich den Staatsrat respektive den Grossen Rat verantwortlich. Die komfortable Finanzlage des Kantons verleitet in der Folge den Grossen Rat dazu, die Finanzierung neuer Aufgaben voll dem Staat zu übertragen. So geschehen im Jahre 2010 bei der Einführung der Mutterschaftsbeiträge für alle Mütter, bei den Stipendien oder bei der Förderung der Gemeindefusionen.

Gemeinden machen Druck

Die Unzufriedenheit der Gemeinden kam anlässlich der Generalversammlung des Freiburger Gemeindeverbandes Anfang November in Châtel-St-Denis klar zum Ausdruck. Viele Gemeinderäte beklagten sich dort über die steigenden gebundenen Ausgaben, die ihnen der Kanton auferlegt. 20 Millionen oder sechs Prozent müssen die Gemeinden im neuen Jahr dem Kanton mehr hinblättern als 2010.

Albert Bachmann, Präsident des Gemeindeverbandes, hielt sich auch nicht zurück. «Ich bin enttäuscht über den Vorentwurf zum neuen Schulgesetz», sagte er vor versammelter Freiburger Politprominenz. Nach seinen Worten hätte der Vorstand des Gemeindeverbandes erwartet, dass der Kanton neu sämtliche Lohnkosten der Lehrerschaft der obligatorischen Schule alleine trägt. Heute müssen die Gemeinden 65 Prozent der Gehälter der Primar- und 30 Prozent jener der OS-Lehrer übernehmen.

Frage der Kostenaufteilung

Als im Grossen Rat das Gesetz über die neue Pflegefinanzierung behandelt wurde, tauchte die Frage der Kostenaufteilung ebenfalls auf. Im Pflegebereich könnte es aber sein, dass eher die Gemeinden diese Aufgabe voll übernehmen, wie es tönte. «Ja, der Staatsrat ist offen für eine neue Aufgabenteilung», erklärte der zuständige Staatsrat Pascal Corminboeuf gegenüber den FN. Wie er sagt, könnte die Frage der Kostenaufteilung im Schulwesen bereits mit dem neuen Schulgesetz geklärt werden. «Dies würde aber auch bedeuten, dass die Aufteilung der Steuereinnahmen neu geregelt werden muss, sollte es sich um sehr grosse Beträge handeln», gibt er weiter zu verstehen und erinnert an die Kantonalisierung des Spitalwesens. Damals konnte der Staat seinen Steuerfuss erhöhen, im Gegensatz dazu mussten die Gemeinden ihren senken.

Neue Strukturen machen es möglich

Im Jahre 2010 wurden aber auch die Voraussetzungen geschaffen, damit eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden angepackt werden kann. Im Frühjahr sagte das Stimmvolk Ja zum neuen interkommunalen Finanzausgleich. In diesem Herbst hat der Grosse Rat das Gesetz über die Förderung der Gemeindefusionen verabschiedet und dafür 50 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Finanzausgleich und grosse Gemeinden bilden eine solide Basis für eine neue Aufgabenteilung, wie dies der Staatsrat stets betont hat.

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