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Nun sind auch die Finanzen für die neue Regionalpolitik (NRP) bewilligt

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Autor: walter buchs

FreiburgAufgrund eines mehrjährigen Umsetzungsprogramms, das der Kanton beim Seco eingereicht hatte, hatte Freiburg im April mit dem Bund eine Programmvereinbarung unterzeichnet, die gewissermassen den offiziellen Vertrag für die Umsetzung der NRP für die Jahre 2008-2011 darstellt. Dabei wurden auch die finanziellen Beiträge festgesetzt, wobei der Bund verlangt, dass sich der Kanton mindestens in gleicher Höhe beteiligt (siehe auch FN vom 5. Juli 2008).

Am Mittwoch hat der Grosse Rat nun mit 89 zu 2 Stimmen und sechs Enthaltungen einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 23,1 Mio. Fr. genehmigt. Dazu werden 11 Mio. Fr. vom Bund kommen. Somit stehen bis 2011, allenfalls bis 2012, insgesamt 34,1 oder 8,5 Mio. Fr. pro Jahr zur Verfügung. Nun können verschiedene Initiativen, Programme und Projekte, die von den regionalen Akteuren bereits eingereicht werden – im Moment sind es deren 15 -, finanziell unterstützt werden.

Strikte Vorgaben

Die neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) setzt zwingend auf Innovation und nicht mehr auf strukturelle Hilfe, wie es in den bis Ende des vergangenen Jahres geltenden Instrumenten der Fall war. «Innovation ist das entscheidende Element, um unsere Konkurrenzfähigkeit zu stärken», betonte Staatsrat Beat Vonlanthen am Mittwoch bei der Eintretensdebatte. Er gab sich deshalb überzeugt, dass die NRP «somit ein wichtiger Katalysator für die kantonale Wachstumspolitik» sein wird.

Das kantonale Umsetzungsprogramm setzt namentlich auch fünf Aktionen, wobei mit 13,4 Mio. Fr. für eine aktive Bodenpolitik am meisten Geld vorgesehen ist. «Der Mangel an verfügbarem Industrieland am richtigen Ort ist im Moment eklatant», sagte der Volkswirtschaftsdirektor hiezu.

Die einzelnen Fraktionen im Grossen Rat sprachen sich klar für den Verpflichtungskredit aus. Einzig von seiten des Mitte-Links-Bündnisses wurde verlangt, dass die unterstützten Projekte zwingend aktuelle ökologische und soziale Standards erfüllen und somit gemäss den Staatszielen der Verfassung nachhaltig sein müssen. Nach dem provisorischen Kriterienkatalog ist das noch nicht der Fall.

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