Auf Gesuch des Gemeinderats von Courgevaux hat das kantonale Tiefbauamt kürzlich verfügt, dass für die Mühlebachbrücke eine Gewichtsbeschränkung von 10 Tonnen eingeführt wird, die beidseits der Brücke mit einem entsprechenden Vorschriftssignal angegeben wird. Das teilt der Kantonsingenieur André Magnin im jüngsten Amtsblatt mit.
jcg