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Nur noch acht Kreise im Kanton?

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Nur noch acht Kreise im Kanton?

Staatsrat will das Friedensgerichtswesen professionalisieren

Ein Friedensgerichtskreis pro Bezirk und einer für die Stadt Freiburg. Friedensrichter und Gerichtsschreiber mit juristischer Ausbildung, die mindestens 50 Prozent für dieses Amt tätig sind. So sieht der Staatsrat die Zukunft in diesem Bereich.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Wichtig ist vor allem ein gesunder Menschenverstand. Der Friedensrichter muss umsichtig sein und mit den Mitmenschen einen verständnisvollen Umgang pflegen. Bei Versöhnungsverhandlungen muss er spüren, was auf beiden Seiten zu einem Konsens führen könnte.» So hat Elmar Boschung vor einigen Tagen in den FN die Voraussetzungen umschrieben, die ein Friedensrichter – er übte diese Tätigkeit während 21 Jahren aus – mitbringen sollte. Und auch der Kontakt zur Bevölkerung ist ihm sehr wichtig.

Nebenamt hat ausgedient

Die Zeit des Friedensrichters, der seine Tätigkeit im Nebenamt ausübt, scheint aber zu Ende zu gehen, auch wenn die oben erwähnten Qualitäten nach wie vor gefragt sein werden. «Es ist heute offensichtlich, dass man sich nicht mehr mit einem milizartigen Einsatz der Friedensrichter zufrieden geben kann.» Dies schreibt der Staatsrat in seinem Bericht zu einem Postulat von Grossrat Denis Boivin (FDP, Freiburg). Nach Ansicht der Freiburger Regierung sind die 29 Friedensgerichtskreise heute zu klein und ihr Aktionsfeld zu eng, um die rechtliche Praxis ausreichend ausbauen zu können. «Die Schaffung grösserer Kreise würde die Anzahl der zu bearbeitenden Dossiers erhöhen und so erlauben, die Aufgaben des Friedensgerichts professioneller auszuüben», fährt der Staatsrat fort.

Die Freiburger Regierung kommt zu diesem Schluss, nachdem zuvor eine 12-köpfige Kommission einen Bericht über die Restrukturierung der Friedensgerichte ausgearbeitet hat.

Juristische Kenntnisse

«Der Staatsrat ist überzeugt von der Notwendigkeit der Professionalisierung des Friedensgerichtswesens», gibt er weiter zu verstehen und weist darauf hin, dass die Befugnisse des Friedensrichters heute eine konstante Ausbildung voraussetzen. «Ausserdem sieht sich diese Gerichtsbarkeit immer spitzfindigeren Anforderungen im juristischen Bereich gegenübergestellt. Die Bezirksgerichte müssen den Friedensgerichten immer öfters Auskunft geben über verschiedene juristische Fragen, die mit der Komplexität der zu bearbeitenden Fälle zusammenhängen», betont der Staatsrat und denkt dabei an kleine Kreise, die weniger oft mit gewissen Problemen konfrontiert werden. «Eine juristische Ausbildung ist offensichtlich unabdingbar geworden», lautet seine Schlussfolgerung.

In der Frage, ob der Friedensrichter oder Gerichtsschreiber ein Jurist sein muss, sind der Staatsrat und die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass es der Gerichtsschreiber sein muss. «Diese Option gewährleistet die grösste Kontinuität für die Angelegenheiten des Friedensgerichts, dies namentlich für das Redigieren der Entscheide oder die Übermittlung von ersten Auskünften», begründen sie ihren Entscheid weiter.

Der Staatsrat will aber bisherige Gerichtsschreiber, die über keine juristische Ausbildung verfügen, nach der Reorganisation nicht einfach wegschicken. Er will eine Übergangsregelung finden.

Mindestens eine 50-Prozent-Stelle

Bei der Reorganisation der Zivilstandsämter hat es der Bund für zweckmässig erachtet, den Beamtinnen und Beamten einen Beschäftigungsgrad von mindestens 40 Prozent vorzuschreiben. Ähnliche Überlegungen stellt nun der Staatsrat bei der Professionalisierung des Friedensgerichtswesens an. Er fordert deshalb einen Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent für die Stellen eines Friedensrichters und eines Gerichtsschreibers. «Dies wird erlauben, sich besser in den Beruf einzuarbeiten, mehr Fälle zu bearbeiten und folglich mehr Erfahrung zu gewinnen. Es ist wirklich sehr schwierig und unverhältnismässig für eine Person ohne juristische Ausbildung, sich die Mühe zu nehmen, eine komplexe und umfassende Anfangsausbildung mit zusätzlicher Weiterbildung auf einem weitläufigen Gebiet zu absolvieren, um diese Tätigkeit nur an ein bis drei Halbtagen pro Woche auszuüben», begründet der Staatsrat seine Haltung.

Dem Bericht des Staatsrates ist weiter zu entnehmen, dass ihm die Kommission zwei Möglichkeiten einer Neueinteilung vorgeschlagen hat: acht oder zehn Kreise. Bei einem minimalen Beschäftigungsgrad von 50 Prozent wollte die Kommission eine Einteilung mit mehr als zehn Kreisen gar nicht prüfen. Der Staatsrat spricht sich seinerseits für acht Kreise aus.
Diese Neueinteilung stösst nicht bei allen bisherigen Friedensrichtern auf Zuneigung. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Friedensgerichte im Sensebezirk die drei Kreise beibehalten möchten. Im Seebezirk spricht sich Murten zwar für einen einzigen Kreis für den ganzen Bezirk aus. Gurmels jedoch möchte seinen jetzigen Kreis beibehalten und schlägt die Schaffung von drei Kreisen vor. Kerzers befürwortet den Status quo. Auch in den andern Bezirken decken sich die Vorstellungen der Friedensrichter nicht unbedingt mit jenen des Staatsrates.

Höhere Kosten

Laut Staatsrat werden die Friedensrichter und Gerichtsschreiber künftig Staatsangestellte sein. Ihre Kosten werden sich jährlich auf rund 2,3 Mio. Franken belaufen. Ein Teil dieser Kosten wird durch die erhobenen Gebühren gedeckt werden können. Der Staatsrat erwartet im ersten Jahr nach der Reorganisation einen Ausgabenüberschuss von 400 000 Franken.

Der Grosse Rat wird den Bericht des Staatsrates am kommenden Mittwoch behandeln.

Heute 29 Kreise

Der Kanton Freiburg ist gegenwärtig in 29 Kreise eingeteilt: Der Greyerzbezirk umfasst sieben, der Saanebezirk fünf, der Sensebezirk drei, der Seebezirk fünf, der Broyebezirk vier, der Glanebezirk drei und der Vivisbachbezirk zwei.

Das Friedensgericht setzt sich zusammen aus dem Friedensrichter, zwei Beisitzern und zwei Ersatzbeisitzern. Jedes Friedensgericht verfügt über einen Gerichtsschreiber. Abgesehen vom Friedensrichter von Freiburg und fünf ständigen Gerichtsschreibern üben die Richter und Schreiber ihr Amt nebenzeitlich aus. az

Aufgaben der Friedensgerichte

Die Aufgaben der Friedensgerichte sind sehr vielseitig:
Familie und Scheidung : Massnahmen in Bezug auf die persönlichen Beziehungen; Ernennung eines Beistandes für das Kind im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
Vormundschaftswesen : Bezeichnung eines Vormundes, Beistandes oder Beirates; Überprüfen, ob die Bedingungen für eine Bevormundung auf eigenes Begehren erfüllt sind; Bewilligung gewisser Handlungen im Interesse des Mündels; dem Vormund Weisungen erteilen; Überprüfen der Rechnungen der Mündel.
Fürsorgerische Freiheitsentziehung : Anordnung dringlicher Einweisungen und des Verbleibs in der Anstalt.
Sachenrecht : Ernennung eines Beistandes für die Verwaltung des Vermögens einer Person, deren Name oder Wohnsitz unbekannt ist.
Erbschaft : Versiegelung, Inventaraufnahme bei Erbschaften; Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen; Ausstellen von Erbbescheinigungen; Anordnung der a

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