Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nur noch sieben Friedensgerichtskreise

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Friedensrichter müssen nicht Juristen sein

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Mit 105 zu 2 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch die Revision des Gesetzes über die Gerichtsorganisation verabschiedet und dabei einer Professionalisierung der Friedensgerichte zugestimmt. Er hat dabei die Abstimmungsergebnisse aus der ersten Lesung bestätigt.So schloss sich der Rat in zweiter Lesung mit 73 zu 27 Stimmen dem Antrag der parlamentarischen Kommission an, wonach inskünftig sieben Kreise genügen werden. Der Staatsrat hatte sich für acht Kreise ausgesprochen. Er wollte den Saanebezirk in zwei Kreise unterteilen.Laut Staatsratspräsident Claude Grandjean muss das Friedensgericht nicht unbedingt im Hauptort des Bezirks tagen. Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) gab zu bedenken, dass im Sensebezirk auch in Schmitten und Rechthalten Räumlichkeiten zur Verfügung stünden. Er wollte, dass die Friedensgerichte bürgernah bleiben und die Betroffen nicht eine Weltreise antreten müssen, um Versöhnungsverhandlungen zu führen. Gemäss Staatsrat müssen aber die Gemeinden selber für die Kosten der Benutzung der Räumlichkeiten aufkommen.

Verstand walten lassen

Mit 82 zu 28 Stimmen bestätigte der Grosse Rat, dass die Friedensrichter, die künftig mindestens eine 50-Prozent-Tätigkeit ausüben müssen, nicht eine juristische Ausbildung vorweisen müssen. Eine solche verlangte die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von Charles-Antoine Hartmann. Er rief in Erinnerung, dass die Professionalisierung der Friedensgerichte im Vordergrund der Gesetzesrevision stehe. Die Richter hätten neu ein Vielfaches an Entscheiden zu treffen. In der Stadt Freiburg, die seit 40 Jahren professionelle Richter habe, werde eine juristische Ausbildung verlangt. «Es ist nicht logisch, dass der Gerichtsschreiber eine bessere Ausbildung aufweist als sein Chef», gab er zu verstehen.Unterstützung erhielt er von Denis Boivin (FDP, Freiburg), der darauf hinwies, dass heute die Versöhnungsverhandlungen nur noch drei bis fünf Prozent der Tätigkeit der Friedensgerichte ausmachen. Ansonsten müssten diese technische Entscheide fällen, die eine juristische Ausbildung voraussetzen.Die grosse Mehrheit schloss sich aber der Meinung des Staatsrates an, wonach in erster Linie Erfahrung und ein gesunder Menschenverstand gefragt seien, um das Amt eines Friedensrichters auszuüben.

Meistgelesen

Mehr zum Thema