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Nur Profi-Ausbildner erfüllen alle Vorgaben

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Der Staatsrat gibt jenen Bürgern recht, die mit einer Volksmotion im April eine Änderung des Gesetzes über die Hundehaltung erreichen wollen. Er schlägt deshalb dem Grossen Rat eine Lockerung des Gesetzes vor: Wer Hunde ehrenamtlich, zum Beispiel in einem Verein, trainiert, muss nicht alle Bedingungen erfüllen, die von professionellen Ausbildnern erwartet werden. Konkret: Nur Letztere müssen teure und aufwendige Kurse auf sich nehmen.

Die Motionäre hatten die Befürchtung geäussert, dass den Vereinen die Aktivmitglieder davonrennen würden. Dies würde zu einer schlechteren Ausbildung der Hunde sowie ihrer Halter führe, was wiederum das Risiko von Hundeattacken erhöhe. Mit einer strengen Auslegung des Gesetzes sei niemandem gedient, so das Argument der Hundehalter.

Schwere Angriffe von Hunden auf Menschen hatten im Jahr 2006 das geltende kantonale Gesetz begründet. Freiburg nahm die Bundesgesetzgebung vorweg, doch diese erwies sich im Nachhinein als weniger streng. Auf nationaler wie auf kantonaler Ebene werden für professionelle Hundeausbildner intensive Kurse vorausgesetzt, wenn diese ihre Tätigkeit ausüben wollen.

Der Staatsrat schlägt vor, dass im Gesetz der Begriff des Hundeausbildners auf Personen beschränkt werde, die beruflich und gegen Bezahlung theoretische oder praktische Kurse erteilen und Zertifikate ausstellen. Damit wird die Tätigkeit von Mitgliedern von Hundeklubs nicht dazugerechnet. So würde auch der Austausch von Erfahrungen unter Hundehaltern gefördert, schreibt der Staatsrat, ein wesentliches Element für die Vermeidung von Hundebissen. fca

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