Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nur Totschlag und nicht Mord

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Von ANTOINE RÜF/La Liberté

«Das Gericht hält sich wie die erste Instanz an die Aussagen des Angeklagten, denn diese stimmen mit den Feststellungen des Rechtsmediziners überein.» Mit einem Satz entschied das Strafappellationsgericht gegen den Rekurs der Staatsanwaltschaft im Tötungsdelikt der Hochzeitergasse. Der ehemalige Unteroffizier der Roten Armee hatte im September 2003 einen 63-jährigen Freiburger Homosexuellen in dessen Studio erwürgt.Der Asylbewerber aus Lausanne war in Norwegen gefasst worden. Er stritt zuerst alles ab, aber seine am Tatort vergessene Jacke, Schuhabdrücke und DNA-Spuren liessen ihn das Verbrechen zugeben. Sie hätten an diesem Abend sehr viel getrunken und seien zum Freiburger nach Hause gegangen. Als dieser plötzlich nackt aus dem Badezimmer gekommen sei und Avancen gemacht habe, da habe er ihn zuerst beruhigen wollen und schliesslich am Hals gepackt und zugedrückt, sagte der starke Russe.

Kaltblütig oder aus Überraschung?

Danach nahm der Mann sich die Zeit, ein Glas Wein zu trinken. Er versteckte die Leiche im Abstellraum und putzte 45 Minuten lang Spuren des Streits weg. Dann plante er seine Flucht, Er suchte möglichst viel Geld zusammen, kratze die Fingerkuppen ab, um andere Abdrücke zu haben und blieb zwei Tage lang mit seiner Freundin im Bett. Dann verliess er die Schweiz.Dies alles war laut Raphaël Bourquin, Substitut der Staatsanwältin, kaltblütig geplant und deshalb als Mord zu taxieren. «Das Motiv ist schlimm: Er tötete aus Hass gegen Homosexuelle. Und die Art der Tötung ist schlimm: Während einer Minute hat er zugeschaut, wie das Opfer stirbt», sagte Bourquin. Er forderte 13 bis 15 Jahre Zuchthaus.Verteidiger Jean-Luc Maradan wies darauf hin, dass der betrunkene Russe von den unerwarteten Avancen so erschrocken und von Kindheitserinnerungen eingeholt worden sei, dass er auf unkontrollierte Weise reagiert habe. Zehn Jahre Zuchthaus seien genug.Das Kantonsgericht folgte dem Verteidiger gestern vollständig. Der Täter muss eine zehnjährige Gefängnisstrafe absitzen. bearbeitet von FN/chsStadt freiburg

Zeugenaufruf nach Schlägerei

Am Samstag, 9. September, um 16.10 Uhr musste die Polizei ausrücken, weil es am Ausgang des Grand-Places-Parkings zu einem Streit zwischen zwei Automobilisten gekommen war. Die Nachforschungen haben ergeben, dass es bereits im Parking zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den 25- resp. 22-jährigen Lenkern und ihren beiden Mitfahrern gekommen war. Plötzlich ergriff der 25-jährige Lenker die Flucht. Dabei streifte sein Auto eine Mauer und wurde beschädigt. Er überholte die Autokolonne vor ihm rechts und blieb am Ausgang des Parkhauses blockiert. Der Lenker des andern Autos sowie sein Beifahrer verfolgten ihn. Dabei kam es zu einer Schlägerei zwischen diesen drei Personen. Plötzlich fiel einer der Streithähne gegen ein Auto, das stillstand. In der Folge verliessen alle den Tatort.Eventuelle Zeugen dieser Schlägerei werden gebeten, sich bei der Polizei in Granges-Paccot (Tel. 026 305 68 10) zu melden. FN/Comm.IN EIGENER SACHEWegen technischer Probleme in der Druckerei in Genf konnten die FN am Montag in den Ortschaften mit einer Postleitzahl über 3000 erst am Mittag verteilt werden. Wir bitten um Entschuldigung. FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema