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Oberamt entscheidet, ob aus der Scheune ein Wohnhaus wird

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«Ich sehe nicht ein, warum wir das Dach einer Scheune sanieren sollen, die nicht mehr genutzt wird.» Die Position von Antoinette de Weck, FDP-Gemeinderätin und Präsidentin der Burgergemeinde Freiburg, ist immer noch dieselbe wie vor einem knappen Jahr, als die FN über die zerfallene und unter Denkmalschutz stehende Scheune in Übewil berichteten. «300 000 Franken für die Reparatur eines Dachs, bloss um Luft zu lagern, ist inakzeptabel», sagt auch Gérard Aeby, Verwalter der Burgergemeinde Freiburg. Zudem würde eine Dachsanierung angesichts der Baufälligkeit des gesamten Gebäudes nicht reichen. Freiburg hat etwas anderes vor: Die früher landwirtschaftlich genutzte Scheune soll in ein Wohnhaus umfunktioniert werden.

Dagegen wehrt sich aber Düdingen. Denn das Grundstück hinter dem Schönberg am Stadtrand von Freiburg liegt auf Düdinger Boden. Und die Sensler Gemeinde verfolgt die Politik «Kein neuer Wohnraum in den Weilern». Die Bevölkerung habe sich klar gegen eine weitere Zersiedelung ausgesprochen, sagte Gemeindeammann Kuno Philipona (CVP) den FN im vergangenen Oktober.

Dennoch zeigte sich Düdingen damals wie heute zu Gesprächen bereit. Bisher kamen die Parteien aber nicht zurande. Vielmehr forderte Düdingen die Burgergemeinde Freiburg schriftlich auf, das Dach bis Ende 2019 zu sanieren. Dagegen reichte die Burgergemeinde am 23. Mai beim Oberamtmann des Sensebezirks Beschwerde ein. «Jetzt soll das Oberamt entscheiden, wer recht hat: der Kulturgüterdienst oder Düdingen», begründet Aeby diesen Schritt.

Kanton steht hinter Freiburg

Das kantonale Amt für Kulturgüter steht nämlich hinter dem Ansinnen Freiburgs. In der Umwandlung zu Wohnraum sieht es den einzigen Weg, die geschützte Scheune zu retten. Zumal sie nicht mehr einer landwirtschaftlich zeitgemässen Nutzung zugeführt werden könne, wie Amtschef Stanislas Rück erklärt. «Das Bundesgesetz über die Raumplanung sieht eine landwirtschaftsfremde Wohnnutzung vor, falls keine wesentlichen öffentlichen Interessen entgegenstehen.» Und davon könne man bei zwei, drei Wohnungen wohl nicht ausgehen.

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