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Oberamt entscheidet: Um 16 Uhr ist Schluss

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Ist der Weihnachtsmarkt an der Romontgasse Anlass genug, um am Samstag eine Verschiebung des Ladenschlusses von 16 auf 17 Uhr zu rechtfertigen? Das Bundesgericht sagt Nein, wie es diesen Herbst in einem Entscheid zu den Öffnungszeiten an Mariä Empfängnis 2018 festhielt: Der Weihnachtsmarkt sei kein Volksfest, sondern eine kommerzielle Veranstaltung. Dieser Argumentation schliesst sich jetzt Carl-Alex Ridoré, Oberamtmann des Saanebezirks, im Hinblick auf die Öffnungszeiten an den kommenden beiden Samstagen an. Gestern hiess er einen Rekurs der Gewerkschaft Unia gut, die sich gegen den Entscheid der Stadt Freiburg gewehrt hatte, die Ladenöffnungszeiten am 14. und am 21. Dezember bis 17 Uhr zu verlängern. Die Stadt argumentiere wie der Freiburgische Verband des Handels, des Handwerks und der Dienstleistungen (Afcas), der die Verlängerung erbeten hatte, damit, dass die Samstage im Advent für den Detailhandel wichtig seien und dass man die Attraktivität der Stadt steigern wolle. Aus diesen Gründen habe die Stadt 2017 und 2018 zusätzlich zum Samstag des St.-Nikolaus-Umzugs an zwei weiteren Samstagen die Öffnung bis 17 Uhr erlaubt. «Inzwischen sind die Umstände aber anders, darum kann man nicht einfach gleich entscheiden wie in den Vorjahren», sagte Ridoré gestern vor den Medien.

Ausnahmen bleiben möglich

Nebst dem Entscheid des Bundesgerichts bezog Ridoré die Tatsache ein, dass das Freiburger Stimmvolk erst diesen Sommer eine allgemeine Verlängerung der samstäglichen Öffnungszeiten abgelehnt habe. Zudem habe sich die Situation für die Quartiere Au, Neustadt und Burg grundlegend verändert: Die historische Freiburger Altstadt gilt neu als touristisches Gebiet; damit steht es den Geschäften dort frei, von Montag bis Samstag bis um 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis um 20 Uhr zu öffnen. Die entsprechende Revision des Gemeindereglements über die Öffnungszeiten der Geschäfte ist seit dem 30. November in Kraft. Das Ziel dieser vom Kanton unterstützten Regelung sei, die historische Altstadt gezielt zu stärken, so Ridoré. Dem widerspreche eine flächendeckende Verlängerung der Öffnungszeiten.

«Wir wollen unsere schöne Stadt und ihr historisches Zentrum aufwerten», sagte Ridoré. Darauf sollten sich in Zukunft alle Akteure konzentrieren, anstatt sich in juristischen Verfahren und Rekursen zu verlieren. Der gestrige Entscheid bedeute im Übrigen nicht, dass künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr möglich seien. Anlässe wie der St.-Nikolaus-Umzug mit seinen 30 000 Besuchern oder auch das Adventsdorf, das 2016 und 2017 stattfand, kämen mit ihrer sozialen und kulturellen Bedeutung dafür nach wie vor infrage.

Afcas verzichtet auf Rekurs

Während sich die Unia in einem Communiqué rundum zufrieden zeigte, sagte Afcas-Präsident Jean-Michel Borne auf Anfrage, er verstehe den Entscheid des Oberamtmanns nicht. Sein Verband werde aber auf einen Rekurs verzichten, auch aus Rücksicht auf das Verkaufspersonal, das nicht bis zuletzt im Ungewissen bleiben solle. Der Weihnachtsmarkt habe durchaus seinen Wert, und für den Verband sei die Geschichte nicht vom Tisch: «Wir werden nächstes Jahr wieder eine Anfrage für eine Verlängerung machen.»

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