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Oberamt warnt vor Auftritt einer Hooligan-Band

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Der genaue Ort ist noch unbekannt, das Sensler Oberamt hat jedoch bereits Informationen erhalten, wonach die deutsche Band Kategorie C am 18. April in der Region Bern/Freiburg ein Konzert geben soll. Details zu Ort und Zeit würden nur den angemeldeten Konzertbesuchern über Social Media bekannt gegeben. Das beunruhigt Oberamtmann Nicolas Bürgisser, da in Deutschland Konzerte dieser Band wegen Gewaltverherrlichung, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit verboten worden sind. Er ruft zusammen mit dem Oberamt des Seebezirks private Lokalbesitzer und Wirte dazu auf, aufmerksam auf allfällige Reservationen zu sein und diese dem Oberamt oder der Polizei zu melden. Solche Konzerte würden oft als harmlose Veranstaltungen angemeldet. Wie im Sommer 2014, als sich in Bösingen ein «klassisches Konzert im Freien» als Goa-Drogen-Party herausstellte und das Oberamt diese verbot (die FN berichteten).

Gemäss Hans Stutz, Journalist und Beobachter der rechtsextremen Szene, stammt die Band aus dem Fussball-Hooligan-Bereich; eine Schnittmenge zum Rechtsextremismus sei vorhanden. Politisch positioniert habe sich Kategorie C im Oktober 2014. Sie spielte ein eigens komponiertes Lied bei der Demonstration «Hooligans gegen Salafisten», die in Köln stattfand und in Randale ausartete. Es sei typisch für die Band, dass sie versuche, Konzerte verdeckt zu organisieren und nur die Region als Veranstaltungsort angebe, sagt Hans Stutz. Ein Vorgehen, das auch in der Naziskin-Szene üblich sei. Meist werde ein Treffpunkt vereinbart, von wo aus die Konzertbesucher zum Lokal geleitet würden. Stutz ist nicht bekannt, dass die Band schon einmal in der Schweiz aufgetreten ist. Für die Anhänger der Szene sei jedoch eine Fahrt von 300 Kilometern von Süddeutschland in die Schweiz kein Problem.

Die Kantonspolizei Freiburg werde zusammen mit der Berner Polizei weitere Informationen sammeln und die Sache im Auge behalten, sagt Mediensprecher Gallus Risse. ak

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