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Oberämter haben mehr Freiheit beim Personal

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Ab dem 1. Juli können die Oberämter des Kantons Freiburg zum grössten Teil selber darüber entscheiden, was für Personal sie anstellen wollen. Dies hat der Staatsrat an seiner Sitzung vom 18. Juni entschieden. Wie er in einer Medienmitteilung schreibt, geht dieser Entscheid auf einen Antrag der Direk­tion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft zurück und ist eine direkte Folge der Änderung des Gesetzes über die Oberamtmänner, die der Grosse Rat im Dezember 2017 angenommen hat.

Konkret überträgt die Direktion den Oberämtern 20  Zuständigkeiten rund um die Personalressourcen. Es geht dabei etwa um die Bearbeitung von Bewerbungen, um die Entscheidung, wer angestellt wird, und um Verwaltungsverfahren. Trotzdem müssen die Oberamtmänner und die Anstellungsbehörden für ihre Entscheidungen die Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation einholen – so schreibt es das Gesetz über das Staatspersonal vor. Diese Entscheide können beim Kantonsgericht angefochten werden, heisst es in der Mitteilung. Für die meisten administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Personalbewirtschaftung bleibe weiterhin die Direktion der In­stitutionen zuständig.

Der Staatsrat hat auch einen weiteren Entscheid bezüglich eines Oberamtes gefällt: Er hob seinen Beschluss vom 23. Mai 2017 auf, mit dem er die Personalbewirtschaftung des Oberamtes des Saanebezirks vorübergehend der Sicherheits- und Justizdirektion übertragen hatte. Zu jener Zeit hatte der Staatsrat der damaligen Staatsrätin Marie Garnier Teile ihrer Zuständigkeiten für das Oberamt Saane entzogen (die FN berichteten).

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