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Oberamtmann bewilligt die Videoüberwachungen

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Autor: Arthur Zurkinden

FreiburgMit 45 zu 30 Stimmen hat das Kantonsparlament das Ergebnis der ersten Lesung des Gesetzes über die Videoüberwachung von der November-Session bestätigt. Es hat sich somit gegen den Vorschlag des Staatsrates entschieden.

Erwin Jutzet erklärte nochmals, weshalb der Staatsrat wolle, dass die Justiz- und Sicherheitsdirektion die Bewilligungen für eine Videoüberwachung auf öffentlichem Grund erteile. «Geben wir diese Kompetenz den Oberamtmännern ab, so wird die Praxis für die Bewilligungen im Kanton nicht einheitlich sein. Es wird sieben Möglichkeiten für einen Rekurs geben, und am Schluss entscheidet das Kantonsgericht», verteidigte er den Entwurf des Staatsrates.

Oberamtmann kennt Situation besser

«Der Oberamtmann, der für Ordnung und Sicherheit seines Bezirks zuständig ist und Kontrollen durchführt, kennt die heiklen Orte besser, wo eine Videoüberwachung nötig ist», betonte aber Nadia Savary (FDP, Vesin), die in erster Gesetzeslesung mit ihrem Antrag knapp durchgekommen war. Die Konferenz der Oberamtmänner habe sich ebenfalls für den Oberamtmann als Bewilligungsbehörde ausgesprochen. Das bürgerliche Lager teilte grossmehrheitlich diese Ansicht. Das neue Gesetz wurde mit 72 zu 1 Stimmen verabschiedet.

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