Am 27. September finden die ersten eidgenössischen Abstimmungen seit Beginn der Corona-Pandemie statt. Dazu gibt es im Kanton Freiburg auch kommunale oder regionale Urnengänge. Aus diesem Grund hat die Oberamtmännerkonferenz in Absprache mit der kantonalen Koordinationsstelle Richtlinien erlassen, um die Schutzbestimmungen einzuhalten.
Die Oberamtmänner empfehlen die vorzeitige Stimmabgabe. Diese sollte durch die Gemeinden am Anschlagbrett, auf der Website und in sozialen Netzwerken oder mit einem Flugblatt gefördert werden. Personen mit Krankheitssymptomen, sowohl Wähler als auch Personen des Wahlbüros, sollen am Sonntag nicht erscheinen. Die Arbeit der Stimmenzähler soll möglichst in festen Teams durchgeführt werden. Die Schutzbestimmungen des Bundesamts für Gesundheit seien auch bei vorgängigen Informationsveranstaltungen einzuhalten. Diesbezüglich gelten die gleichen Empfehlungen wie bei Gemeindeversammlungen oder Generalratssitzungen.
Im Wahllokal muss ein ausreichender Abstand gewährleistet sein, etwa durch Bodenmarkierungen oder mittels einer Begrenzung der Anzahl Personen im Lokal. Zum Schutz aller Beteiligten sei Plexiglas vorzusehen, zudem sollen Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.