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Oberamtmänner wollen mehr Autonomie

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Zu einer Revolution wird es nicht kommen. Die sieben Oberamtmänner des Kantons Freiburg haben sich gemeinsam Gedanken gemacht, wie sie sich ihre Rolle in Zukunft vorstellen. Sie sehen sich weder als reine Vertreter des Staatsrats in den Bezirken noch als vom Staat unabhängige Magistratspersonen. Vielmehr möchten sie ein dezentralisiertes Staatsorgan mit Kernaufgaben sein, aber auch mit mehr Autonomie als heute.

Diese Einordnung präsentierte der Präsident der Oberamtmännerkonferenz, Carl-Alex Ridoré, gestern an einer Medienkonferenz in Courgevaux, an der alle sieben Oberamtmänner teilnahmen.

Eine Reflexion über die Aufgaben der Oberamtmänner hatten die Amtsinhaber von 2004 einmal vorgenommen, als sie einen Katalog mit Vorschlägen erstellten. Ihre Vorstellungen legten sie auch 2009 in einem Bericht dar, über den der Grosse Rat 2011 abstimmte.

Doch erst jetzt scheint die Zeit reif, um die Aufgaben der Oberamtmänner einer wirklichen Revision zu unterziehen. Dies geht mit der bevorstehenden Neugestaltung des Gesetzes über die Oberamtmänner einher.

Auch richterliche Behörde

Vorletzte Woche präsentierte Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) einen Bericht über die territoriale Gliederung des Kantons (FN vom 7. 4.). Darin kündigte sie einen Kurswechsel an: Zuerst sollen die Aufgaben zwischen dem Kanton, den Regionen und Gemeinden festgelegt werden, und danach könnten die Bezirksgrenzen zum Thema werden. «Die Oberamtmänner stehen voll hinter diesem Vorgehen», sagte Ridoré. Zwei Oberamtmänner haben auch in einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, die zu diesem staatsrätlichen Bericht führte.

Gleichzeitig haben die Oberamtmänner ihre eigenen Aufgaben genauer unter die Lupe genommen und geprüft, wie zeitgemäss diese sind. Noch vor zehn Jahren teilte ein Bericht die Aufgaben der Oberamtmänner in Verwaltungstätigkeit und politische Tätigkeit auf. Im neuen Bericht sehen die Oberamtmänner auch eine zusätzliche Achse als richterliche Behörde. «Diese Achsen können sich überschneiden», so Ridoré. «Ein Beispiel dafür sind die Baubewilligungen: Das Oberamt kann Bewilligungsbehörde oder auch Rekursbehörde bei Bewilligungen durch die Gemeinde sein.»

Die Oberamtmänner haben gemeinsam die Freiburger Gesetzgebung unter die Lupe genommen und 133 Gesetzestexte gefunden, welche die Aufgaben und Kompetenzen der Oberämter beinhalten. Diese haben sie einzeln geprüft und auf dieser Grundlage Vorschläge erstellt, welche Aufgaben erhalten, angepasst, gestrichen oder einer anderen Dienststelle übertragen werden sollen (siehe Kasten).

Hoffnung auf Umsetzung

Allgemein verlangen die Oberamtmänner, dass sich ihre Tätigkeit vermehrt auf Kernaufgaben konzentriert, und dass dafür Bereiche wegfallen, die auch durch einen digitalen Schalter zentral erledigt werden können. Die Oberamtmänner schlagen etwa vor, dass ihre Funktion als Beschwerdeinstanz bei kommunalen Entscheiden verallgemeinert wird und dass ihre Kompetenzen bei der Schlichtung und Mediation für kommunale Angelegenheiten erweitert werden.

In ihrem Vorschlag nehmen die Oberamtmänner die Idee eines einheitlichen Schalters für mehrere Verwaltungsangelegenheiten auf Bezirksebene auf. Zudem soll die Region in Bereichen wie Alterspolitik, Raumplanung oder Verkehrspolitik verstärkt werden.

Diese Vorschläge der Oberamtmänner münden in einem Massnahmenplan, an dessen Ende die Prüfung der territorialen Gliederung steht.

Während in den letzten 14  Jahren seit den ersten Vorschlägen der Oberamtmänner kaum etwas umgesetzt wurde, ist Ridoré zuversichtlich, dass es nun vorwärtsgeht. Ihre Vorschläge haben die Oberamtmänner am 14. März dem Staatsrat vorgestellt.

Der Oberamtmann des Seebezirks, Daniel Lehmann, ergänzte, dass der Grosse Rat bereits eine Motion in diese Richtung genehmigt hat und dass der Staatsrat die Oberamtmänner in seiner Projektorganisation integriert. Drei Oberamtmänner werden in Zukunft bei der kantonalen Arbeitsgruppe mitwirken.

Gesetzgebung

Vorschläge für rund einen Drittel der Aufgaben

Insgesamt 133 Gesetzestexte erwähnen die Arbeit der Oberamtmänner. Diese schlagen nun vor, welche Aufgaben und Kompetenzen sie beibehalten, anpassen, streichen oder einer anderen Stelle übertragen wollen. Gemäss Carl-Alex Ridoré betreffen die Änderungsvorschläge etwa einen Drittel der Aufgaben. Daniel Lehmann ergänzt, dass die Vorschläge aber erst mit den Dienststellen des Staates abgesprochen werden müssen.

Beibehalten wollen die Oberamtmänner ihre Rolle als Polizei- und Strafverfolgungsbehörde bei der Einwohnerkontrolle, als Organisations- und Aufsichtsbehörde bei der Ausübung der politischen Rechte oder als Bewilligungsbehörde für die öffentlichen Gaststätten. Änderungen ihrer Aufgaben seien beispielsweise beim Gesetz über die Agglomerationen angebracht. Ihre Aufgaben an eine andere Behörde abtreten möchten die Oberamtmänner beim Kinder- und Erwachsenenschutz, der Jagdverordnung oder beim Lotteriegesetz. Ganz aufzugeben seien schliesslich die Funktion als Beratungsstelle bei der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs, beim Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons und als Aufsichtsbehörde bei der Festsetzung «der Dauer der Maskeraden».

uh

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