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Oberarzt will vom Kantonsspital 175000 Franken für seine Überzeit

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Ärztinnen und Ärzte arbeiten viel. Auch am Freiburger Kantonsspital. Ein Arzt hat deshalb das Freiburger Spital HFR auf eine Abgeltung für 2844 Überstunden verklagt. Der Mann, der von September 2008 bis Mitte 2012 als Oberarzt im Kantonsspital tätig war, verlangt dafür 175 000 Franken. Das Spital und auch der Freiburger Staatsrat weisen die Forderung zurück: Das Spital habe den Oberärzten im Dezember 2010 für die Jahre 2009 und 2010 Entschädigungen für jeweils 140 Stunden ausbezahlt. Danach seien neue Richtlinien erstellt worden; gestützt darauf habe der Mann im Oktober 2011 noch einmal 12 500 Franken erhalten.

Spital und Staatsrat argumentieren, dass der Mann die Anzahl der geleisteten Überstunden nicht belegen könne. Zudem habe er die Zahlungen für die Überzeit vorbehaltlos entgegengenommen; sie im April 2012 zu beanstanden, verstosse gegen Treu und Glauben. Der Mann hingegen sagt, die Zahlungen seien ohne Rücksprachen erfolgt. Es sei unklar gewesen, welche Überstunden damit entschädigt würden. Die Summe habe seine Überzeit nur teilweise entschädigt. Zudem legt er zum Beweis seiner langen Arbeitstage Stempelkarten vor.

Das Spital akzeptiert diese Stempelkarten nicht als Beweis: Von Januar bis März 2009 seien in einer Testphase mit einem Stempel-System kurzfristig Stempelkarten auch für Oberärzte eingeführt worden. Den Oberärzten sei klar kommuniziert worden, dass es danach für das Spital nicht verbindlich sei, wenn sie die Stempelanlage weiterbenutzten. Das Spital habe die Karten der Oberärzte nicht mehr kontrolliert und sie daher auch nie validiert.

Der Arzt ging mit seinem Anliegen vor das Freiburger Kantonsgericht. Dieses folgt in seinem Urteil der Argumentation des Staatsrates und des Spitals. Zwar stehe ausser Diskussion, dass der Mann Mehrleistungen erbracht habe. «Dass sie über das hinausgingen, was das Kantonsspital mit den Zahlungen vom Dezember 2010 und Oktober 2011 abgegolten hat, vermag der Beschwerdeführer jedoch nicht zu belegen.» Auch sei erstaunlich, dass er nie vorstellig wurde, «namentlich auch nicht nach den erfolgten Zahlungen». Das Kantonsgericht weist die Beschwerde ab–und auferlegt dem Arzt die Gerichtskosten von 5000 Franken. Laut Urteil muss er auch die Anwaltskosten des Spitals von 6300 Franken übernehmen; dazu kommen seine eigenen Anwaltskosten. Der Mann ficht diesen Entscheid an: Er geht vor Bundesgericht. njb

 http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2015; Verwaltungsrecht, Entscheid Nr. 482.

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