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Obligatorische Kurse für Pferdehalter

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc Kipfer

Avenches Was für Hundehalter gilt, ist gemäss der neuen Tierschutzverordnung auch für die Haltung von Pferden, Ponys oder Eseln Pflicht: Sie müssen sich ausbilden lassen.

Wer sechs oder mehr Pferde hält, braucht dafür künftig einen Sachkundenachweis. Die gewerbliche Haltung von mehr als elf Pferden setzt eine pferdespezifische Berufs- oder Hochschulausbildung beziehungsweise eine «fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung» mit theoretischem und praktischem Teil voraus.

Erste Kurse in der Schweiz

Das Nationalgestüt in Avenches räumt der Aus- und Weiterbildung von Pferdehaltern einen immer höheren Stellenwert ein. Auf Grund der neuen Ausbildungspflicht für Pferdehalter hat das Nationalgestüt deshalb sein Ausbildungsangebot erweitert. Als erste Institution der Schweiz hat es vom Bundesamt für Veterinärwesen die Anerkennung zur Durchführung der obligatorischen Pferdehaltungskurse erhalten.

Tiergerechte Haltung

Die Ausbildung, die zum Sachkundenachweis für die private Haltung von über fünf Pferden führt, dauert einen Tag. Vermittelt werden Grundsätze der tiergerechten Pferdehaltung. Dazu gehören etwa die Rechtsgrundlagen aus der Tierschutzgesetzgebung, das Erlernen einer angepassten Pferdefütterung oder das Erkennen der wichtigsten Krankheiten und Verletzungen sowie Massnahmen zu deren Vorbeugung.

Die ersten Kurse finden am 6. März in deutscher und am 7. März in französischer Sprache statt. Am 28. Februar findet am Nationalgestüt zudem eine Infoveranstaltung (auf Französisch) zur neuen Tierschutzverordnung statt.

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