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Obligatorische Schiesspflicht 2010
Freiburg Schiesspflichtige Subalternoffiziere der Jahrgänge 1976 oder jünger sowie schiesspflichtige Wehrmänner mit Jahrgang 1977 und jünger sind aufgefordert, die obligatorische Schiesspflicht bis zum 31. August bei einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen, sofern sie dies nicht schon getan haben. Über Schiesstage und -zeiten geben die Vereinsvorstände Auskunft. Für die Gemeinden Freiburg und Villars-sur-Glâne findet der letzte Schiesstag am 28. August in Montagne de Lussy bei Romont statt. fa