Für alle Schiesspflichtigen gibt es eine Erinnerung: Bis zum 31. August muss die obligatorische Schiesspflicht erfüllt sein.
Die obligatorische Schiesspflicht 2024 muss bei einem anerkannten Schiessverein bis spätestens zum 31. August absolviert sein. Daran erinnert das Amt für zivile Sicherheit und Militär in einer Mitteilung. Das betrifft die schiesspflichtigen Subalternoffiziere der Jahrgänge 1989 und Jüngere sowie die schiesspflichtigen Wehrmänner der Jahrgänge 1989 und Jüngere. Sie werden gebeten, die Schiesspflicht mit einer persönlichen Waffe zu absolvieren.
Die Vereinsvorstände geben Auskunft, wann die Schiesstage und -zeiten sind, heisst es weiter. In den Gemeinden Freiburg und Villars-sur-Glâne ist der letzte Schiesstag auf Samstag, 24. August 2024, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Er findet im Stand von La Montagne de Lussy bei Romont statt.
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