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Obligatorische Schiesspflicht

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Wochenanzeiger

Obligatorische Schiesspflicht

Die schiesspflichtigen Subalternof-fiziere (Lt/Oblt) der Jahrgänge 1973 und Jüngere und die schiesspflichtigen Wehrmänner der Jahrgänge 1974 und Jüngere, welche dieses Jahr die obligatorische Schiess-pflicht noch nicht erfüllt haben, werden angehalten, diese mit der persönlichen Waffe spätestens bis zum 31. August 2007 bei einem aner-kannten Schiessverein zu absolvieren.Betreffend Schiesstage und -zeiten geben die Vereinsvorstände Auskunft. Was die Gemeinden Freiburg und Villars-sur-Glâne anbetrifft, ist der letzte Schiesstag auf Samstag, 25. August 2007, von 09.00 bis 12.00 Uhr im Stand von Montagne-de-Lussy bei Romont festgelegt. Comm.

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