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Obligatorisches Referendum für Gemeinden mit Generalrat?

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Obligatorisches Referendum für Gemeinden mit Generalrat?

Beschliesst der Generalrat eine Ausgabe, die höher ist als fünf Prozent der Ausgaben des Vorjahres der Gemeinde, so muss auch das Volk darüber befinden. Dies fordern zwei Grossräte.

Die Stadtfreiburger Grossräte Fran- çois Weissbaum (Öffnung) und Denis Boivin (FDP) fordern dies natürlich nur für Gemeinden, die einen Generalrat haben. «In Gemeinden mit einer Gemeindeversammlung können alle Bürger am Entscheidungsprozess teilnehmen», halten sie in ihrer Motion fest, mit welcher sie eine Revision des Gemeindegesetzes verlangen.

Referendum auch
bei einem Fusionsbeschluss

Die beiden Grossräte fordern auch ein obligatorisches Referendum, wenn Generalräte über eine Fusion beschliessen, was allerdings nicht allzu oft vorkommen sollte. Sie denken dabei an die Fusion von Bulle und La Tour-de-Trême. Die Bevölkerung von La Tour-de-Trême konnte sich an der Urne über die Heirat mit Bulle äussern, weil gegen den Entscheid des Generalrates ein Referendum ergriffen worden war. Das Stimmvolk von Bulle hingegen wurde nicht gefragt. «Eine Fusion hat nur einen Sinn, wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sie unterstützen», begründen sie ihren Vorstoss weiter.

Die beiden Grossräte geben auch zu bedenken, dass die Investition von 35 Millionen Franken für einen Aufführungssaal in Freiburg nicht obligatorisch dem Referendum unterstellt werden müsse. «Wir stellen fest, dass das Gemeindegesetz Lücken aufweist, denn die wichtigsten Entscheide der Gemeinden werden nicht automatisch dem Volk unterbreitet», schreiben sie weiter. Hingegen sei auf kantonaler Ebene die Investition von 34 Millionen Franken für das interkantonale Gymnasium in Payerne dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt gewesen, weshalb es zu einer Volksabstimmung gekommen sei.

Die beiden Motionäre machen auch darauf aufmerksam, dass fünf Prozent der Ausgaben (Jahresrechnung 2003) für die Stadt Freiburg 9,9 Millionen, für Bulle 4,12 Millionen, für Romont 1,12 Millionen und für Domdidier z.B. 0,34 Millionen Franken ausmachen.

Subventionsgesetz lockern?

In der Februar-Session hat Grossrat Jacques Crausaz (CVP, Rossens) ein Postulat eingereicht, mit welchem er eine Revision des Subventionsgesetzes bewirken möchte. Dieses Gesetz gab in den letzten Sessionen Anlass zu heftigen Diskussionen. Die Subventionen dürfen im Staatsbudget bekanntlich nicht mehr als 25 Prozent der Steuereinnahmen entsprechen. Diese Grenze wurde jedoch in den letzten zwei Voranschlägen überschritten. Deshalb wollte der Staatsrat, dass sich die Gemeinden künftig mit 35 Prozent statt mit 25 Prozent an den Ergänzungsleistungen beteiligen. Der Grosse Rat erklärte sich schliesslich einverstanden, allein im Jahre 2005 30 Prozent zu übernehmen.

Seiner Ansicht nach sollten für die Berechnung der 25 Prozent nicht bloss das Staatsbudget herangezogen werden, sondern auch der Durchschnitt der Staatsrechnungen der letzten Jahre. Zudem möchte er, dass nur neue Subventionen gekürzt werden, wenn die 25-Prozent-Limite eingehalten werden muss. Bestehende Subventionen sollten nicht in Frage gestellt werden, nur weil die Limite überschritten wurde. Zudem sollte der Berechnungsmodus der 25 Prozent im Gesetz aufgeführt werden.

Crausaz gibt zu bedenken, dass die Subventionen in nicht weniger als 54 Gesetzen und Dekreten verankert sind. Werde die Limite überschritten, so müssten unweigerlich Gesetze revidiert werden, um die Staatsausgaben zu kürzen. Weiter hält er fest, dass gewisse Subventionen im Staatsbudget nur provisorischen Charakter haben. Er denkt dabei an die Subventionen zur Förderung der Gemeindefusionen. Die Antworten des Staatsrates stehen noch aus. az

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