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Obligatorisches Schiessen

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Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Freiburg macht darauf aufmerksam, dass alle Schiesspflichtigen, die im Jahre 2007 das obligatorische Programm mit dem Sturmgewehr 57/90 nicht in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, ihre Schiesspflicht im Nachschiesskurs zu erfüllen haben.Betroffen sind im Kanton wohnhafte schiesspflichtige Subalternoffiziere der Jahrgänge 1973 und Jüngere und Wehrmänner der Jahrgänge 1974 und Jüngere, wie es in einer Mitteilung heisst.

Nachschiesskurs

Der Nachschiesskurs findet nun am kommenden Samstag, 10. November, ab 8.30 Uhr auf dem Schiessplatz Montagne-de-Lussy bei Romont statt. Standblattausgabe bis spätestens 9.30 Uhr und Ende des Kurses um 10.30 Uhr. Comm.

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