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Offene Fragen bei Blue Factory

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Zwei Grossräte thematisieren die Vergabe von Bauland auf dem Blue-Factory-Areal an einen Investor und haken beim Staatsrat nach: Sie wollen wissen, ob Stadt und Kanton Freiburg als Hauptaktionäre so nicht auf Rendite verzichten würden.

In einem parlamentarischen Vorstoss nahmen die beiden Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Sébastien Dorthe (FDP, Villars-sur-Glâne) Bezug auf die harsche Kritik von Ingenieur- und Architektenverbänden sowie des Freiburgischen Baumeisterverbands wegen der Vergabe von Bauland auf dem Blue-Factory-Areal im Baurecht an einen Investor. Freiburger Unternehmen würden zu kurz kommen, so ihre Einschätzung. Die beiden Grossräte wollten wissen, wieso Stadt und Kanton Freiburg nicht selber als Bauherren auftreten, ob sie nicht auf eine hohe Rendite verzichten würden, wenn sie das Grundstück einem Investor im Baurecht abtreten, und ob Stadt und Kanton wenigstens ein Mitspracherecht hätten.

Investitionen von 200 Millionen

In seiner Antwort unterstreicht der Staatsrat, dass Blue Factory ein gemeinsames Flaggschiffprojekt des Kantons und der Stadt Freiburg ist. Aktuell sind auf dem Areal fünfzig Unternehmen mit über 350 Angestellten aktiv. Langfristig sollen auf dem 53’000 Quadratmeter grossen Gelände im Zentrum der Stadt Freiburg rund 2500 Menschen Arbeit finden. Das Quartier soll zu einem pulsierenden Ort mit Restaurants, kulturellen Projekten und Wohnungen werden.

Die Immobilienstrategie für das Blue-Factory-Quartier sei schon lange bekannt. Stadt und Kanton Freiburg haben die Aktiengesellschaft Bluefactory Fribourg-Freiburg (BFF) gegründet, damit diese als Bauherrin auf dem Blue-Factory-Gelände Gebäude errichtet sowie Flächen und Räume zur Verfügung stellt und betreibt. Zu diesem Zweck verfügt sie über ein Leitbild, das die Kriterien für die Auswahl der Projekte, der Benutzer und der Unternehmen beschreibt und definiert. Angesichts der Höhe der Investitionen von rund 200 Millionen Franken sieht die BFF AG vor, einen Promotor damit zu betrauen, ein Projekt zu bestimmten, das anschliessend im Baurecht an einen Investor abgetreten wird. Eine Vereinbarung mit dem Investor, der die Rolle des Bauherrn übernimmt, soll gewährleisten, dass das Nutzungsleitbild eingehalten wird.

Im Rahmen der Ausschreibung für Investoren werden die Bewerbungsdossiers von einem Expertengremium geprüft. Das Beurteilungsgremium wird auch durch Spezialisten der Stadt und des Kantons Freiburg ergänzt werden. Der Staatsrat habe auch zugestimmt, dass Baurechte an private Investoren vergeben werden können. In jedem Fall müssten die Aktionäre der BFF AG, also Stadt und Kanton, zustimmen. Der jährliche Baurechtszins werde rund 5 Prozent des Grundstückswerts entsprechen. Abschliessend weist der Staatsrat darauf hin, dass die BFF AG zu einem Treffen mit den Kritikern der Baulandvergabe an einen Investor bereit ist.

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