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Offene Fragen zur Pensionskasse

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Eines vorweg: Martin Wallmeier stellt sich nicht gegen eine Reform der Pen­sions­kasse des Kantons Freiburg. Der Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg befürwortet explizit den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Er befürchtet aber, dass die jetzige Reform, die der Staatsrat einleiten will (siehe blauer Kasten), die Probleme nicht löst. Das hat er in einem internen Schreiben festgehalten, das den FN exklusiv vorliegt. Die Analyse, die Wallmeier im Auftrag seiner Fakultät für die interne Vernehmlassung der Universität zum Thema der Pensionskasse geschrieben hat, wurde am Schluss der offiziellen Stellungnahme der Universität im Anhang beigefügt. Darin hält Wallmeier fest, dass die Kasse sich in einer Schieflage befinde – und dass dabei der Entscheid von 2012 für die Teilkapitalisierung eine wichtige Rolle spiele.

Denn 2012 änderte der Freiburger Grosse Rat letztmals das Pensionskassengesetz. «Damit soll die Vorsorgeeinrichtung des Kantons auf ein starkes Fundament gestellt werden, hoffen die Verantwortlichen», hiess es damals in der Berichterstattung der FN. Aus Wallmeiers Sicht wäre dies nur mit einer Vollkapitalisierung möglich gewesen – wenn also der Kanton so viel Geld eingeschossen hätte, dass der Deckungsgrad mindestens 100 Prozent betragen hätte. Der Deckungsgrad zeigt, zu welchem Prozentsatz eine Pensionskasse sämtliche Ansprüche – also auch die Renten der künftigen Bezüger – durch vorhandenes Vermögen abdeckt. Nur öffentliche Kassen durften 2012 mit einer Teilkapitalisierung weiterfahren, und zwar wegen der Staatsgarantie. Jene öffentlichen Pensionskassen, die sich damals für eine Voll- statt für eine Teilkapitalisierung entschlossen haben, weisen heute einen Deckungsgrad von über 100 Prozent auf.

«Der Entscheid zur Teilkapitalisierung war eine politische Weichenstellung», schreibt der 52-jährige Wallmeier in seinem Bericht. Die Teilkapitalisierung sei nicht nachhaltig, darauf hätten Experten schon 2012 hingewiesen. Dies sei so, weil die Pensionskasse in ihrer Bilanz ein Vermögen von rund 4,5 Milliarden ausweise, damit aber Ansprüche von rund 6,5 Milliarden Franken decken müsste. Die Anlagerendite erzielt die Pensionskasse nur mit ihrem Vermögen, sie wird dann aber auf die 6,5 Milliarden verteilt. «Damit weitet sich der Fehlbetrag immer weiter aus», so der Professor für Finanzierung. Der Beleg: Von 2013 bis 2017 habe die Pensionskasse eine gute durchschnittliche Rendite erzielt. «Und trotzdem befindet sie sich in einer Schieflage – diese muss also schon zuvor bestanden haben.» Darum wären schon 2012 schwierige Entscheide nötig gewesen – entweder hohe Einschüsse durch den Kanton oder Rentenkürzungen, so Wallmeier. Er befürchtet nun, dass die jetzige Reform ebenso wenig eine nachhaltige Lösung bringt, weil die Teilkapitalisierung bestehen bleibt.

Mehr Transparenz

Martin Wallmeier wünscht in seiner Analyse mehr Transparenz über die finanzielle Lage, um die jetzige Reform beurteilen zu können. «Vor allem sollte eine Bilanz auf der Grundlage der neuen Parameter vorgelegt werden.» Denn die Bilanz 2017 weise einen Deckungsgrad von 79,3 Prozent aus, weil mit Parametern gerechnet worden sei, welche der Vorstand der Kasse selber als zu hoch betrachte: mit einem technischen Zinssatz von 3,25 Prozent und einer erwarteten Anlagerendite von 3,75 Prozent. Der Vorstand erachtet jedoch einen technischen Zinssatz von 2,25 Prozent und eine erwartete Anlagerendite von 2,8 Prozent als realistisch. «Mit diesen Parametern dürfte der Deckungsgrad unter 70 Prozent liegen.» Es sind auch diese Angaben, die Wallmeier zu einer absoluten Höhe der Unterdeckung von zwei Milliarden Franken bringen. Patentrezepte gebe es im Zusammenhang mit einer Unterdeckung nicht. Klar sei jedoch: «Je länger man wartet, umso teurer wird es.»

Die Rentnerinnen und Rentner zahlen nichts an die Sanierung; ihre Renten werden nicht angetastet. Die Kasse müsste laut Wallmeier also eigentlich drei Milliarden Franken primär für sie reservieren. Für die Aktiven müsste die Kasse 3,5 Milliarden Franken haben, doch blieben nur 1,5 Milliarden übrig – was zu einem Deckungsbeitrag für die Aktiven von deutlich unter 50 Prozent ­führe.

Teure Frühpensionierungen

Wallmeier regt in seinem Bericht an, die Kosten für mögliche zusätzliche Frühpensionierungen zu berechnen und aufzuzeigen. Sowohl der Kanton als auch die Gewerkschaften gehen davon aus, dass zahlreiche ältere Angestellte lieber etwas früher, dafür zu den jetzigen Bedingungen in Rente gehen werden, anstatt bis 64 oder 65 zu arbeiten und dann eine tiefere Rente zu erhalten. «Dieser Effekt wird die Lage der Pensionskasse noch weiter verschlechtern», sagt Wallmeier: «Denn je mehr Personen frühzeitig in Rente gehen, umso grösser wird die Gruppe der Rentner, die nicht an der Sanierung beteiligt werden kann.»

Er regt auch an, dass die Beiträge, welche die einzelnen Angestellten in der Summe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen einbezahlt haben, individuell ausgewiesen und bei den Ausgleichsmassnahmen berücksichtigt werden. «Die Kürzung einer Rente, die gemessen an den geleisteten Beiträgen zu hoch ausfällt, ist anders zu beurteilen als die Kürzung einer Rente, die ohnehin schon tiefer ist, als aufgrund der geleisteten Beiträge angemessen wäre», hält Wallmeier in seinem Bericht fest. Oder einfacher gesagt: Vielleicht würden einige Angestellte eine tiefere Rente eher akzeptieren, wenn sie sehen würden, dass die Rente angesichts ihrer geleisteten Einzahlungen eigentlich ganz schön hoch angesetzt ist.

Der Professor findet, dass die bisherige Diskussion rund um die Reform der Pensionskasse stark auf die älteren Angestellten fokussiert – zu stark: So würden im bisherigen System die älteren Versicherten durch die jüngeren alimentiert. «Dies muss bei einer Umstellung korrigiert werden, zumal die jungen Versicherten oft über ein vergleichsweise tiefes Einkommen verfügen.» Dabei wäre es laut Wallmeier gerade bei Angestellten, die noch nicht viele Beitragsjahre geleistet und noch kein grosses Kapital angespart haben, relativ günstig, für einen Ausgleich zu sorgen.

Problem Teilrekapitalisierung

Als problematisch betrachtet Wallmeier auch die Teilrekapitalisierung, die der Kanton in einer Reformvariante vorschlägt. Zwar sei es gut, wenn der Kanton eine Kreditverpflichtung gegenüber der Pensionskasse akzeptiere. Doch will der Kanton im Gegenzug den Arbeitgeberbeitrag um zwei Prozentpunkte senken. «Dieses Konstrukt ist nicht ausgewogen konzipiert», schreibt Martin Wallmeier. Denn der Betrag von 350 Millionen Franken, den der Kanton als Kredit akzeptiere, sei deutlich weniger, als der Kanton über die Jahre mit dem tieferen Arbeitgeberbeitrag einspare – der Kasse würde am Schluss also viel Geld fehlen.

«Diese Teil- rekapitalisierung ist nicht ausgewogen konzipiert.»

«Je länger man zuwartet, umso teurer wird es.»

«Der Entscheid zur Teilkapitalisierung war eine politische Weichenstellung. Damit weitet sich der Fehlbetrag immer weiter aus.»

Reaktion

Frühpensionierungen: «Kein Risiko für die Pensionskasse»

Warum hat sich der Kanton Freiburg 2012 für eine Teil- und nicht eine Vollkapitalisierung seiner Pensionskasse entschieden? Staatsrat Georges Godel (CVP) und seine Finanzdirektion haben diese und weitere Fragen der FN schriftlich beantwortet.

Der Verzicht auf die Vollkapitalisierung führe zu einer Mischform bei der Finanzierung der Renten, so die Finanzdirektion. Diese würden zum überwiegenden Teil mit jenen Geldern ausbezahlt, welche die Rentner, zusammen mit dem Arbeitgeber, bis zu ihrer Pensionierung angespart hätten – ein sogenanntes Kapitaldeckungsverfahren. Der Restbetrag werde mit einem geringen Teil der von den aktiven Versicherten das Jahr über einbezahlten Beiträge finanziert; dies wird Umlageverfahren genannt. «Diese Finanzierung vereint die Vorteile aus dem Kapitaldeckungs- und dem Umlageverfahren», heisst es in der Antwort der Finanzdirektion. «Damit können die Nachteile der beiden Verfahren abgefedert werden.»

In ihrer Stellungnahme zur Reform der Pensionskasse schreibt die Universität Freiburg unter anderem, es werde viele zusätzliche Frühpensionierungen geben, was die Kasse zusätzlich belasten werde. «Das wird die Kasse kurzfristig rund 80 Millionen Franken kosten», antwortet die Finanzdirektion, und könnte ihre finanzielle Situation leicht verschlechtern. «Hingegen besteht kein Risiko, dass wir deswegen unsere mittel- und langfristigen Ziele nicht erreichen könnten.»

Keine klare Antwort möglich

Kritisiert wird auch die Teilrekapitalisierung: Der Betrag von 350 Millionen Franken, den der Kanton als Kredit akzeptiere, sei deutlich weniger, als der Kanton über die Jahre mit dem tieferen Arbeitgeberbeitrag einspare. So fehle der Kasse am Schluss also viel Geld. «Es ist schwierig, darauf eine klare Antwort zu geben, da wir das Resultat erst in dreissig Jahren kennen», heisst es von der Finanzdirektion. «Aller Wahrscheinlichkeit nach könnte der Arbeitgeber – der Kanton – bei diesem Geschäft einen leichten Gewinn erzielen.» Gleichzeitig müsse er aber auch 350 Millionen Franken einschiessen, was sich negativ auf die Finanzen des Kantons auswirke.

njb

Zahlen und Fakten

Die Kassenreform kommt vors Volk

Der Freiburger Staatsrat will die Pensionskasse sanieren – das würde zu tieferen Renten führen. Der Staatsrat hat drei Varianten in die Vernehmlassung geschickt; Mitte März ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen. Die Pensionskasse des Kantons wurde 2012 teilkapitalisiert; laut Bundesgesetz muss sie im Jahr 2052 einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen. Nun will der Staatsrat vom Leistungs- zum Beitragsprimat wechseln. Beim Leistungsprimat wird die Höhe der Rente zum Voraus festgelegt. Beim Beitragsprimat werden die Leistungen im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Der Primatwechsel ist für die Pensionskasse von Vorteil: Sie kann so einfacher auf die Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren. Für die älteren Versicherten bedeutet der Wechsel vorerst aber einmal Einbussen. Das Bundesrecht sieht daher Übergangsmassnahmen vor. In den drei Varianten, die der Staatsrat vorgelegt hat, kosten diese Übergangsmassnahmen je nach Variante zwischen 400 und 600 Millionen Franken. Der Kanton als Arbeitgeber würde zwischen 115 und 250 Millionen Franken daran beitragen, die Angestellten zwischen 285 und 350 Millionen Franken. Damit würde das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen gekippt: Heute trägt der Kanton einen Anteil von 58,8 Prozent, die Angestellten 41,2 Prozent. In den drei Varianten trägt das Personal 58,2 bis 71,4 Prozent der Lasten. Trotz der Übergangs- und Kompensationsmassnahmen sinken die Renten je nach Alter deutlich. Der Staatsrat schlägt im Rahmen der Variante 2 auch eine Teilrekapitalisierung der Pensionskasse vor: Dazu würde der Kanton 350 Millionen Franken vorschiessen. Die Revision der Pensionskasse kostet Geld – und zwar so viel, dass das obligatorische Finanzreferendum zum Zug kommt. Am Schluss wird also die Bevölkerung über die Vorlage abstimmen. Würde die Reform an der Urne scheitern, sieht die Kantonsregierung vor, beim Leistungsprimat zu bleiben und die Leistungen zu senken. Die pensionierten Kantonsangestellten sind von diesen Veränderungen nicht betroffen: Ihre Renten werden nicht angetastet.

njb

Informationen und ein Rentenrechner: www.fr.ch/rentenrechner

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