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«Offene Grenzen sichern Arbeitsplätze»

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«Offene Grenzen sichern Arbeitsplätze»

Bundesrat und Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit

Mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten bestätigt die Schweiz den
bilateralen Weg mit der EU. Als oberster Verantwortlicher für die Wirtschaft ist Bundesrat Deiss überzeugt, dass dies Voraussetzung ist, um Wachstum zu ermöglichen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Mit BUNDESRAT JOSEPH DEISS
sprach WALTER BUCHS

Kürzlich haben Sie vor den Delegierten der CVP Freiburg betont, dass es sich bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht um eine gewöhnliche Abstimmung, sondern um einen Richtungsentscheid der Schweiz handelt. Was steht auf dem Spiel?

Im Wort «Richtungsentscheid» sind mehrere Gedanken enthalten. All den Leuten, die sich heute um die Arbeitsplätze und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Sorgen machen, muss man in Übereinstimmung mit den Unternehmern und den Gewerkschaften deutlich sagen: Es geht um den Standort Schweiz, es geht um unsere Arbeitsplätze, es geht darum zu wissen, ob wir unserer Wirtschaft Wachstum ermöglichen oder ob wir sie in ein System hineinzwingen wollen, wo Arbeitslosigkeit zum echten Problem wird.

Und punkto Verhältnis zur EU?

Es ist tatsächlich auch ein Richtungsentscheid punkto EU-Politik. Mit einem Nein würden wir die ganze Strategie wieder in Frage stellen, für die sich das Schweizer Volk entschieden hat und welche wir mit der EU im Rahmen der bilateralen Verträge aufgebaut haben. Es geht nicht bloss darum zu entscheiden, ob wir die Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten ausdehnen wollen oder nicht. Wir verhandeln mit der EU als Ganzes und diese muss darauf achten, dass keine Mitglieder diskriminiert werden. Es würde auch von der Schweiz nicht akzeptiert, wenn die EU nur mit einzelnen Kantonen Verträge abschliessen würde.

Man kann nicht nur das übernehmen, was man will, und das sein lassen, was man nicht will. Das heisst: Wenn wir die Personenfreizügigkeit mit den bisherigen 15 EU-Staaten wollen, müssen wir sie auch mit den zehn neuen umsetzen. Dies geschieht allerdings nicht sofort, sondern erst ab 2011.

Und wie sieht der Volkswirtschaftsminister die Schweiz als Wirtschaftsstandort?

Der dritte Aspekt des Richtungsentscheides betrifft die Stellung der Schweiz generell: Wollen wir ein Land sein, das sich langsam abkoppelt und abschottet, oder wollen wir ein Land sein, das zukunftsgerichtet und mutig ist; ein Land, das sich bewusst ist, dass es sich mit der Personenfreizügigkeit und den anderen Verträgen mit der EU dem harten internationalen Wettbewerb besser stellen kann als ohne?

Die kürzlich angekündigte Auslagerung der Lego-Produktion nach Tschechien zeigt: Man spricht immer wieder von den Ausländern, die in die Schweiz kommen und auf unser Lohnniveau drücken. Hier wird aber belegt, dass Osteuropäer mit tieferen Löhnen Wettbewerbsdruck auf die Schweiz ausüben, ob sie hier sind oder noch in ihrem Heimatland.

Können sich die Unternehmen in der Schweiz nicht weiterentwickeln, dann werden sie ausgelagert. Darum ist es mir lieber, wenn wir den Unternehmen einen guten Standort bieten können. Das will heissen: Sie finden in der Schweiz hochqualifizierte Leute und können bei Bedarf bei unseren Vertragspartnern unter den vorgegebenen Bedingungen zusätzliches Personal anwerben.

Mit der Personenfreizügigkeit wird es aber für hier ansässige Unternehmen noch einfacher, ihre Produktion auszulagern?

Nein. Es wird für sie im Gegenteil einfacher, von der Schweiz aus tätig zu sein. Sie brauchen sich nicht mehr im anderen Land zu etablieren. Über das so genannte Entsendegeschäft können sie dort tätig sein. Mit der Annahme der erweiterten Personenfreizügigkeit können nämlich in der Schweiz ansässige Betriebe ihre Mitarbeiter ebenfalls in die neuen EU-Staaten entsenden, wie es bereits mit den 15 bisherigen EU-Ländern der Fall ist. Sie können dort auch Aufträge entgegennehmen.

Man spricht immer von den Ausländern, die in die Schweiz kommen. Aber namentlich in grenznahen Regionen gibt es eine Vielzahl von Schweizer Unternehmern, die Jahr für Jahr viele Aufträge im nahen Ausland bekommen. Mit der Personenfreizügigkeit wird das noch wesentlich erleichtert, und unsere Unternehmen müssen nicht auslagern. Sie können in der Schweiz bleiben und allenfalls noch gewisse Spezialisten hereinholen, die bei uns nicht vorhanden sind.

Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Entweder bieten wir in der Schweiz gute Rahmenbedingungen, unter denen es sich für Unternehmen lohnt, hier zu produzieren. Ansonsten erfolgt eine Abwanderung. Nehmen wir nochmals das Beispiel von Lego: Das Unternehmen hat nicht Druck auf die Löhne in der Schweiz gemacht; es geht einfach weg. Da müssen wir uns gut überlegen, was uns lieber ist.

Der Bundesrat sagt nicht, dass nach einem Ja am 25. September alles bestens sein wird, und bei einem Nein das blanke Chaos herrscht. In beiden Fällen gibt es Probleme zu lösen. Aber er ist sich sicher, dass wir als Exportland die Schwierigkeiten viel besser meistern können, wenn wir offene Grenzen haben und der Zugang zu den ausländischen Märkten gesichert ist. Diese Meinung vertritt die ganze Wirtschaft und sie wird auch von den Gewerkschaften geteilt.

Aus Kreisen der Wirtschaft wird tatsächlich betont, dass die Personenfreizügigkeit für die Erhaltung der Arbeitsplätze im Inland sehr wichtig ist. Die Gegner sehen dies aber genau umgekehrt. Was soll der einfache Bürger von solch unterschiedlichen Beurteilungen halten?

Der einzelne Bürger muss sich bewusst sein, dass es nur dann möglich ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, wenn Unternehmen da sind, die Arbeitsplätze anbieten. Wenn wir keine Unternehmen mehr haben, nützt es auch nichts, unsere Grenzen gegen die Ausländer abzuriegeln. Es hat dann auch für Schweizer keine Arbeitsplätze mehr. Genau das müssen wir vermeiden.

Ein gewisser Teil der Bevölkerung hat aber offensichtlich Angst vor einer Ostzuwanderung, weil eine Gefährdung der Sozialwerke befürchtet wird. Ist dies begründet?

Ich habe Verständnis dafür, weil es tatsächlich auch bei den Sozialwerken Missbräuche geben kann. Deshalb ist auch hier eine korrekte Information unabdingbar. Eine Person, die im Ausland arbeitslos ist, kann nicht in die Schweiz kommen und hier Arbeitslosengeld beziehen. Sie muss vorher mindestens zwölf Monate Beiträge bezahlt haben. Auch bei AHV und IV kann jemand nur Leistungen beziehen, wenn die notwendigen Beiträge geleistet wurden und andere Bedingungen erfüllt sind, die auch für Inländer gelten.

Es ist völlig falsch zu behaupten, die Ausländer würden unsere Sozialwerke zugrunde richten. Das Gegenteil ist der Fall. Ausländer leisten heute etwa 25 Prozent der Beiträge an die AHV/IV/EO, beziehen aber nur 18 Prozent der Leistungen. Sie geben also sieben Prozent mehr hinein, als für sie wieder ausgegeben wird. Grenzgänger zahlen ihre Arbeitslosenbeiträge bei uns ein und beziehen Beiträge von ihrem Herkunftsland. Das sind 200 Millionen, die ab 2009 jedes Jahr in unsere Arbeitslosenkassen fliessen werden.

Was hat die Schweiz bei einem Nein am 25. September zu befürchten und zu gewä

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