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Offener Brief an den Freiburger Gemeinderat

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Zuerst möchte ich hervorheben, dass der Grossteil der Bürgerinnen und Bürger durchaus an der Gesundheit ihrer jeweiligen Pensionskasse interessiert ist. Die Bewohner des Kiburgerwegs 25–33 bilden hier keine Ausnahme und stellen der Pensionskasse des Personals der Stadt Freiburg nicht das Recht in Abrede, die Rentabilität ihres Besitzes zu erhöhen.

Die Bewohner des oberen Kiburgerwegs stellen sich aber gegen das aktuelle Bauvorhaben, weil es in krassem Gegensatz zu vielen Aussagen des Gemeinderates steht: In verschiedenen Reden und Erklärungen wünschen Sie sich ein «Fribourg (ou)vert», befürworten eine intelligente und partizipative Verdichtung und so weiter. Aber leider scheint es bei Absichtserklärungen zu bleiben.

Als Gemeinderat erklären Sie, dass die Pensionskasse des Personals der Stadt Freiburg für dieses Bauprojekt zuständig ist und Sie – abgesehen vom Studium des Baubewilligungsgesuchs – nichts dagegen ausrichten können. Juristisch ist dies tatsächlich korrekt, jedoch zugleich heuchlerisch, schliesslich ist der Stadtammann gleichzeitig auch Präsident der Pensionskasse des Personals der Stadt Freiburg. Bei dieser Kasse sitzen eines oder mehrere Gemeinderatsmitglieder ein – und die Kasse wird von einem Kadermitglied der Gemeindeverwaltung geleitet.

Der Gemeinderat verpasst hier die Gelegenheit, sein Bestreben, zu «begrünen» und vorbildlich und verantwortungsbewusst zu verdichten, durch Taten zu untermauern. Ich bin überzeugt, dass diese beiden Ziele umsetzbar sind am oberen Kiburgerweg. Und zwar, ganz ohne alle Bäume im Park zu opfern, ohne das Budget zu überschreiten und die Rentabilität zu gefährden. Aber dazu braucht es politischen Mut und auch Ideenreichtum – zwei Sachen, die dem Gemeinderat leider zu fehlen scheinen.

Abschliessend möchte ich eine ethische (wenn nicht sogar juristische) Frage aufwerfen: Die Tatsache, dass die von der Pensionskasse beantragte Ausnahmebefugnis zur Fällung der Bäume des Parks durch die Gemeinde und das Oberamt geprüft werden muss, scheint mir zumindest zweischneidig, denn die Gemeinde ist hier gleichzeitig Richterin und Partei. In Anbetracht der Tatsache, dass die Direktion der beiden Instanzen (Pensionskasse und Gemeinde) aus fast dem gleichen Personenkreis besteht, hätte sich der Gemeinderat als befangen erklären müssen und das Dossier direkt an das Oberamt des Saanebezirkes oder sogar an ein anderes Oberamt weitergeben müssen. Dies, um jeglichen Verdacht auf Mauschelei auszuschliessen.

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