Das Bundesgericht hat die Klage zweier Freiburger Pflegefachpersonen gutgeheissen, die sich gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts zur Zeitgutschrift für Nachtarbeit wehrten. Der Kanton hatte die Zeitvergütung 2013 von 10 auf 15 Prozent erhöht. Die beiden Pflegerinnen hatten verlangt, dass die Gutschrift auch rückwirkend gelte. Das Kantonsgericht wies dies ab; die Betroffenen hätten gegen eine Verordnung Einsprache erheben müssen. Das Bundesgericht urteilte nun, das Kantonsgericht habe deren rechtliches Gehör verletzt.
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Bericht Seite 2