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Offenheit bewiesen

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Untertitel: Rentner zum Verfassungsvorentwurf

Die Tatsache, dass die Mehrheit des Kantonalvorstandes und der Sektionskomitees sich für die Gewährung der politischen Rechte an Ausländerinnen und Ausländer, die gewisse Bedingungen erfüllen, ausgesprochen hat, zeuge von einem Geist der Offenheit. Dies betont die Rentnervereinigung in ihrem Schreiben an das Sekretariat des Verfassungsrates.

Nach Meinung der Vereinigung soll die Verfassung ebenfalls vorsehen, dass auf dem Gesetzesweg ein Mindestlohn festgelegt wird. Das bedeute aber nicht, dass der Staat ein Existenzminimum festlegen müsse. Dies wäre auch schwierig, weil die Situation von einem Berufszweig zum anderen oft verschieden sei. Die Rechtsprechung sollte dies für die einzelnen Bereiche bestimmen können.
In ihrer soeben den Medien zugestellten Antwort zum Verfassungsvorentwurf unterstreicht die Rentnervereinigung, dass die Präambel eine Anrufung Gottes enthalten solle. Unsere religiöse und kulturelle Identität sei nämlich Gott und das Christentum. Wenn dieser Bezug in der neuen Verfassung aufgegeben werde, dann würde dieses Terrain wohl sehr bald von anderen besetzt, «ohne unsere Glaubensüberzeugung zu achten».
Beim Artikel zum Gebrauch der Amtssprachen spricht sich die Rentnervereinigung grossmehrheitlich für den Minderheitsantrag B aus. Dies bedeutet, dass der Begriff «Territorialitätsprinzip» nicht explizit erwähnt werden soll. Es wird begrüsst, dass Gemeinden zwei Amtssprachen haben können. Die Zustimmung des Kantons sei hiezu aber nicht notwendig.
Zudem macht die Rentnervereinigung darauf aufmerksam, dass der Zugang zu öffentlichen Mandaten keiner oberen Altersgrenze unterliegen dürfe, was im Widerspruch zur Bundesverfassung stehen würde. Der Staatsrat habe zugesagt, das Gesetz noch im laufenden Jahr entsprechend zu ändern. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Verfassungstext eine entsprechende Ergänzung bekommen, damit sich das Volk dazu äussern kann. In erster Lesung hatte der Verfassungsrat eine entsprechende Bestimmung aus dem Entwurf gestrichen.
Beim Artikel über das «Lebensende» spricht sich die Rentnervereinigung für den Minderheitsantrag aus, der lautet:«Jede Person hat das Recht, das Lebensende in Würde zu leben». Damit seien alle möglichen Lebenssituationen abgedeckt. Die älteren Menschen würden damit auch ermutigt, ihren letzten Willen schriftlich festzuhalten. Auch die Vereinigung Freiburgischer Alterseinrichtungen (VFA) hatte sich in ihrer Stellungnahme in diesem Sinne geäussert. Damit sei auch betont, dass die Lebensqualität bis im letzten Moment des irdischen Lebens sichergestellt sein müsse.

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