Während drei Jahren hat ein Gastwirt im Sensebezirk zwei Ausländer angestellt, die weder über eine Aufenthalts- noch über eine Arbeitsbewilligung verfügten. Weil der Wirt bereits 2007 wegen des gleichen Vergehens verurteilt worden war, hat ihn Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach nun wegen Beschäftigen eines Ausländers ohne Bewilligung im Wiederholungsfall verurteilt, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Der Wirt muss eine Busse von 6000 Franken bezahlen. Zudem wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt; die Probezeit beträgt drei Jahre. Die bedingte Strafe aus dem Jahr 2007 wird nicht widerrufen, da die Probezeit von einem Jahr abgelaufen ist. njb
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Ein Leserbrief zum Thema Gesundheitsversorgung. …